Im Laufe des Lebens wird das Thema Rente immer wichtiger. In jungen Jahren kümmern sich die meisten Menschen noch nicht um die Rente. Meist wird die Rente erst im Berufsleben beachtet, denn schließlich ist sie eine Art Ruhestandsgehalt. Sehr vielen Menschen wird angst und bange, wenn sie an die Rente denken, zumal das Wort Altersarmut in den Medien immer präsenter wird.
An dieser Stelle möchten wir Sie ausführlich über das Thema Rente informieren und auch mit ein paar Irrtümern aufräumen, die im ganzen Land verbreitet sind. Ebenfalls erfahren Sie, wie Sie die Rente beantragen, wie sie berechnet wird und welche Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge es gibt.
Das deutsche Rentensystem
Grundlegend hat jeder Mensch in Deutschland Anspruch auf Rente. Grundbedingungen gibt es nur wenige. Die Hauptbedingung ist, dass Sie fünf Jahre lang rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Das müssen Sie nicht am Stück tun, es reicht wenn Sie die Zeit bis zum 67. Lebensjahr zusammenbekommen. Sie können auch Rente beziehen, ohne im klassischen Sinne gearbeitet zu haben. Kindererziehung ist zum Beispiel keine Arbeit im arbeitsrechtlichen Sinne. Wenn Sie aber Kinder bekommen, wird ihnen die Erziehungszeit für die ersten 2,5 bis 3 Jahre angerechnet.
Diese Zeiten werden für die Rente angerechnet:
- Arbeitsverhältnis, auch selbstständige Tätigkeit
- Krankengeldbezug, ALG 1 (evtl. anteilig)
- Freiwillig gezahlte Beiträge an die Rentenversicherung
- Kindererziehung erste 2,5 bis 3 Jahre
- Nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege
- Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Minijobs, sofern Sie und Ihr Arbeitgeber in die Rentenversicherung einzahlt haben
- Rentensplitting
All diese Zeiten werden Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Zeiten, in denen Sie ein Gehalt bezogen und in die Rentenversicherung eingezahlt haben, werden automatisch erfasst. Wenn Sie Anspruch auf Rentenzeit haben, welcher nicht automatisch erfasst werden kann, müssen Sie das der Rentenversicherung melden. Übernehmen Sie zum Beispiel die häusliche Pflege für einen Elternteil, haben Sie einen solchen Anspruch.
Damit die Zeiten auch erfasst werden, müssen Sie diese anmelden. Das tun Sie am besten Zeitnah. Prinzipiell können Sie solche Zeiten auch nachträglich anmelden. Wenn Sie nun Ihre Rentenpunkte sehen und feststellen, dass etwas fehlt, weil Sie vor zwanzig Jahren drei Jahre lang Ihre Eltern gepflegt haben, wird es sicher schwer, Nachweise zu erbringen.
Das Renteneintrittsalter beträgt 67 Jahre. Das Alter wurde vor einigen Jahren von 65 auf 67 Jahre angehoben. Der Grund dafür ist die älter werdende Gesellschaft. Die Lebenserwartung ist höher als noch vor ein paar Jahrzehnten. Die Menschen werden immer älter und beziehen dementsprechend länger Rente. Damit die Beiträge zur Rentenversicherung nicht explodieren, hat man den Zeitraum, in dem die Menschen Beiträge zahlen, verlängert.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Wer genügend Rentenpunkte gesammelt hat, kann auch mit 63 oder 65 in Rente gehen. Allerdings muss er Abschläge in Kauf nehmen, bekommt folglich etwas weniger Rente ausgezahlt.
Wie genau Sie Ihre Rente beantragen und welche Unterlagen dafür notwendig sind, erfahren Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Wie wird die Rente berechnet?
Die Rente orientiert sich am Durchschnittseinkommen aller Rentenversicherten. Dieses Durchschnittseinkommen beträgt im Jahr 2019 38.901 Euro Bruttolohn. Wenn Sie so viel Geld verdienen, erhalten Sie in diesem Jahr einen Rentenpunkt. Verdienen Sie mehr, bekommen Sie mehr Punkte, verdienen Sie weniger, bekommen Sie weniger als einen Punkt. Verdienen Sie zum Beispiel exakt die Hälfte, wird Ihnen ein halber Rentenpunkt gutgeschrieben.
Ihre Rentenpunkte bzw. Entgeldpunkte multiplizieren Sie mit Ihrem Zugangsfaktor. Wenn Sie mit der Regelaltersgrenze in Rente gehen, beträgt dieser 1,00. Gehen Sie ein halbes Jahr früher in Rente, beträgt der Faktor 0,98. Diesen Wert multiplizieren Sie mit dem aktuellen Rentenwert. Aktuell beträgt er 33,05 Euro im Westen und 31,89 Euro im Osten.
Diesen Wert multiplizieren Sie mit Ihrem Rentenfaktor. Dieser berechnet sich ganz einfach, denn gehen Sie wegen Alters oder voller Erwerbsminderung in Rente, beträgt dieser 1,0. Gehen Sie wegen teilweiser Erwerbsminderung in Rente, beträgt er 0,5. Schon wissen Sie, wie hoch Ihre Rente sein würde.
Die Grundrente
Die große Koalition hat mit der Grundrente eine große Reform auf den Weg gebracht, welche die Altersarmut bekämpfen soll. Viele Menschen arbeiten ihr Leben lang und verdienen nur so viel, dass sie gerade so über die Runden kommen. Entsprechend wenig Rentenpunkte sammeln diese Menschen an. Die Rente fällt dann oft so gering aus, dass sie Grundsicherung beantragen müssen. Der Dank des Staates für ja ganze Plackerei ist dann ein Leben auf ALG 2 Niveau.
Gerecht wäre es, wenn jemand der arbeitet mehr bekommt als jemand der nicht arbeitet. Und hier kommt die Grundrente ins Spiel. Um die volle Grundrente zu erhalten, müssen Sie 35 Jahre lang rentenversichert gewesen sein. Ist das der Fall und liegen Sie weit unter dem Durchschnitt, werden Ihre Rentenpunkte für 35 Jahre verdoppelt.
Die Obergrenze liegt bei einem Schnitt von 0,8 Punkten. Haben Sie im Schnitt pro Jahr mehr als 0,8 Punkte gesammelt, haben Sie keinen Anspruch auf die Grundrente, da Ihre Rente so oder so höher ausfällt. Liegen Sie darunter, werden Ihre Punkte für den Zeitraum von 35 Jahren verdoppelt. Da die Grenze bei 0,8 Punkten liegt ist das der Höchstwert, den Sie bekommen. Wenn Sie im Schnitt 0,7 Punkte haben, bekommen Sie nicht die Rente, die Sie mit 1,4 Punkten bekämen, sondern „nur“ die für 0,8 Punkte.
Es soll noch eine weitere Obergrenze geben. Um sozial gerecht zu bleiben, wird die Höhe des Einkommens herangezogen. Wenn Sie als Rentner nebenbei noch weiterarbeiten, um sich etwas dazu zu verdienen oder zum Beispiel Kapitalerträge oder Mieteinnahmen bekommen, dürfen diese monatlich bis zu 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare betragen. Verdienen Sie mehr, haben Sie keinen Anspruch auf die volle Grundrente.
Die Grundrente soll ohne großen Aufwand berechnet werden. Es ist nicht notwendig, dass Sie dem Finanzamt oder der Rentenkasse zahlreiche ausgefüllte Formulare oder sonstige Nachweise zukommen lassen. Der Datenabgleich zwischen Finanzbehörden und Rentenversicherung soll automatisch erfolgen.
Private Altersvorsorge: So bessern Sie Ihre Rente auf
Viele Menschen befürchten im Rentenalter den sozialen Absturz. In den meisten Fällen ist das Rentenalter auch eine Zeit, in der sich der Lebensstandard verringert. Die gesetzliche Rente kann die ausbleibenden Gehaltszahlungen in der Regel nicht kompensieren. Wer sich ein angenehmes Leben aufgebaut hat, sich häufiger ein neues Auto oder teure Urlaubsreisen gönnt, wird sich einschränken müssen. Die Rente ist dann zwar verhältnismäßig hoch.
Dieses Verhältnis bezieht sich jedoch nur auf die Durchschnittsrente. Im Vergleich zum hohen Gehalt ist die Rente dann doch unverhältnismäßig geringer. Wenn Sie keine Lust haben, sich stark einzuschränken, sondern vielmehr den Ruhestand genießen möchten, sollten Sie rechtzeitig mit der privaten Altersvorsorge beginnen. Hier möchten wir Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihre Rente mit einer privaten Altersvorsorge aufstocken können.
Private Vorsorge: Sparpläne, Fonds etc.
Sie können natürlich ganz konservativ sparen und Ihr Geld auf Festgeld- oder Tagesgeldkonten anlegen. Ihr Geld ist sicher und vermehrt sich. Allerdings sind die Wertzuwächse recht gering und wenn Sie vorhaben, Ihre Rente zwanzig Jahre lang um mehrere hundert Euro im Monat aufzustocken, müssen Sie regelmäßig größere Summen einzahlen.
Wenn Sie ein klein wenig risikobereiter sind, können Sie in Fondssparpläne investieren. Derzeit sind ETF-Sparpläne hoch im Kurs. ETF steht für Exchange Traded Fonds, also Börsengehandelte Fonds. Besonders interessant sind hier die Indexfonds. Wenn Sie Ihr Geld in Aktien anlegen, nehmen Sie ein großes Risiko in Kauf, denn kein Experte kann Ihnen garantieren, dass eine Aktie dauerhaft an Wert gewinnt. Im schlimmsten Fall geht das Unternehmen Pleite und nimmt Ihre Zusatzrente mit ins Grab.
Indexfonds hingegen spiegeln einen Index wider, beispielsweise den DAX. Die Fondsbetreiber bilden den DAX ab, das heißt, dass sie entsprechend der Entwicklung anteilig in die gelisteten Unternehmen investieren. Dadurch geschieht folgendes: Sie investieren Ihr Geld in den Fonds und dieser kauft Anteile an allen Unternehmen gemäß der Entwicklung. Sie investieren nicht persönlich in beispielsweise Lufthansa, Telekom, Mercedes oder Bayer. Sie halten Anteile am Fonds, in dem sich diese Aktien befinden.
Das hat den Vorteil, dass das Verlustrisiko breit gestreut ist. Rutscht der Aktienkurs eines Unternehmens ab, kann das durch Kursgewinne der anderen Unternehmen ausgeglichen werden. Stellen Sie sich das mit dem Risiko in etwa so vor:
Sie leihen zehn Leuten jeweils 100 Euro. Die Personen haben den Auftrag, Geschäfte zu machen und das Geld samt Gewinnen zurückzugeben. Wenn Sie sich wieder treffen, geben Ihnen neun Personen jeweils Beträge zwischen 110 und 130 Euro zurück. Nur eine Person schaut bedröppelt drein und kann Ihnen nur 50 Euro geben. Das ist zwar schade, aber in der Summe haben Sie einen klaren Gewinn gemacht. Bei reinen Aktienkäufen geben Sie das Geld einer einzigen Person und müssen hoffen, dass es nicht so jemand ist wie derjenige, der Ihnen nur die Hälfte zurückgeben konnte.
Möglicherweise klingt das für Sie wie ein sicherer Goldesel. Das ist es natürlich nicht. Jedes Anlagegeschäft ist risikobehaftet. Im Gegensatz zu reinen Aktien zum Beispiel ist das Risiko bei Indexfonds stark gestreut und daher bei weitem nicht so hoch. Es ist aber logischerweise auch möglich, dass viele Unternehmen Verluste machen und im Wert sinken. Dann machen Sie auch mit dem Fonds Verluste. Das kann manchmal gar nicht so schlecht sein. Warum?
Ein ETF-Sparplan funktioniert, indem Sie regelmäßig Anteile kaufen. Bei vielen Fonds reicht schon eine Einlage von 25 Euro pro Monat, für die Altersvorsorge sollten Sie sicher etwas mehr Geld einzahlen oder in mehrere Fonds investieren, um das Risiko noch breiter zu streuen.
Das ist die Summe, die Sie regelmäßig einzahlen und von der Sie Anteile erwerben. Das Volumen des Fonds bestimmt den Wert der Anteile. Ist der Fonds hoch im Kurs, bekommen Sie für das Geld wenige Anteile. Bei sinkenden Kursen bekommen Sie für das gleiche Geld mehr Anteile. Die Anteile werden addiert. Wenn Sie zum Beispiel in einem Monat 0,7 Anteile für Ihr Geld bekommen, im nächsten Monat jedoch nur 0,5, besitzen Sie insgesamt 1,3 Anteile.
Steigt der Kurs, sind die Anteile entsprechend mehr Wert. Ein kurzfristiger Einbruch ist demnach kein Grund zur Panik, sondern ermöglicht es Ihnen, günstig mehr Anteile zu erwerben, die bei erneutem Kursanstieg gesamt an Wert zulegen. Da ein Sparplan auf eine langfristige Geldanlage abzielt, kaufen Sie Ihre Anteile im Endeffekt für einen Durchschnittspreis. Es gibt keinen richtigen Zeitpunkt, um zu investieren, es gibt aber auch keinen falschen. Ob Sie bei einem hohen oder niedrigen Kurs einsteigen ist im Endeffekt egal.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie sich nicht ständig um Ihren Fonds kümmern müssen. Die Anlage ist langfristig gedacht, normale Kursschwankungen werden nach und nach ausgeglichen und bei einem guten Fonds geht die Tendenz langfristig nach oben. Sollten Sie Angst bekommen, dass ein Abwärtstrend anhält, sodass Sie Verluste machen, können Sie Ihre Anteile jederzeit verkaufen ohne sich an Sperrfristen oder ähnliches halten zu müssen.
Außerdem können Sie die Einzahlungen jederzeit unterbrechen, wenn es mit dem Geld mal knapp werden sollte. Ihre Anteile behalten Sie weiterhin. Wenn der Kurs gerade niedrig ist und Sie etwas Geld über haben, können Sie auch nach Belieben Anteile dazukaufen.
Es gibt zwei Arten von Indexfonds. Eine Art ist der ausschüttende Fonds. Regelmäßig werden Dividenden und Gewinne ausgeschüttet. Das bedeutet, dass Sie Ihren Anteil daran überwiesen bekommen. Dieses Geld können Sie frei verwenden. Ihre Anteile sind natürlich nicht verkauft, Sie bekommen nur außer der Reihe Geld ausgeschüttet.
Die andere Art ist der thesaurierende Indexfonds. Hier werden die Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern gehen ins Fondsvolumen über und werden neu investiert. Dadurch ergibt sich für Sie ein Zinseszins-Effekt. Sie profitieren nicht nur von der Wertentwicklung des Fonds, durch die Ihre Anteile mehr Wert bekommen. Sie profitieren auch durch die Reinvestition, denn wenn das Fondsvermögen steigt, steigt auch der Wert Ihrer Anteile.
Als Altersvorsorge eignet sich ein solcher Sparplan allein schon aus dem Grund sehr gut, als dass Sie das Geld weiter für Sie arbeiten lassen können. Sie können zum Beispiel die Bank anweisen, jeden Monat Anteile im Wert von 300 Euro zu verkaufen. Der Restbetrag liegt weiterhin im Fonds, der hoffentlich nach wie vor Gewinne einfährt.
Wenn Sie sich für ETF-Sparpläne interessieren, schauen Sie doch mal bei den Kollegen von finanzschotte.de vorbei. Dort erwarten Sie weitere Informationen und eine Zusammenstellung von ETF-Sparplänen verschiedener Banken.
Private Rentenversicherung
Wenn Sie an Altersvorsorge denken, denken Sie womöglich zuerst an die private Rentenversicherung. Früher galt sie als das Nonplusultra der Altersvorsorge. Man zahlt regelmäßig Geld ein und bekommt darauf Zinsen. Im Rentenalter wird dann lebenslang eine Zusatzrente ausgezahlt. Klingt gut, ist es auch, scheitert aber an der aktuellen Niedrigzinspolitik.
Die klassische Privatrente bringt kaum noch etwas ein. Das Zinsniveau ist derzeit so niedrig, dass es sich kaum lohnt. Die Private Rentenversicherung verspricht derzeit einen Garantiezins von bis zu 0,9 Prozent. Wenn Sie bedenken, dass davon auch noch Verwaltungskosten etc. abgezogen werden, bleibt am Ende nicht mehr viel über. Im schlimmsten Fall bekommen Sie sogar weniger Geld als Sie eingezahlt haben. Da ist ein konservatives Tagesgeldkonto schon lohnenswerter.
Natürlich weiß auch hier niemand, wie sich die Situation in den nächsten dreißig Jahren entwickeln wird. Möglicherweise steigen die Zinsen in Zukunft wieder an und die private Rentenversicherung wird wieder lukrativ. Zum aktuellen Zeitpunkt lohnt es sich jedoch durchzurechnen, ob ein konservatives Anlagemodell nicht am Ende mehr Geld einbringt.
Riester-Rente
Seit 2001 gibt es die sogenannte Riester-Rente. Diese ist eine staatlich geförderte private Zusatzrente. Grundlegend kann jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, auch „riestern“. Abhängig vom Einkommen können Sie eine Förderung von bis zu 175 Euro pro Person und Jahr bekommen. Für ab 2008 geborene Kinder bekommen Sie jeweils 300 Euro, für davor geborene Kinder 185 Euro Förderung.
Abhängig von Ihrem Einkommenssteuersatz können Sie bis zu 2.100 Euro von der Steuer absetzen. Insgesamt ergibt sich daraus, dass kinderreiche Familien besonders von der Riester-Rente profitieren, da die Zulagen häufig größer sind als die steuerlichen Vorteile. Der Steuervorteil hingegen ist für Gutverdiener ein Anreiz, in die Riester-Rente einzuzahlen.
Seit 2018 ist die Riester-Rente auch für Geringverdiener interessant. Bis dahin wurde die Riester-Rente auf die Grundsicherung angerechnet. Das bedeutet, dass wenn die gesetzliche Rente unterhalb der Grundsicherung liegt, die Riester-Rente auf die Rente aufgeschlagen wird. Der Teil der Riester-Rente, der die Lücke zwischen der Rente und der Grundsicherung füllt, wäre komplett weg. Ohne das Geld von der Riester-Rente würde die Rentenversicherung die Lücke schließen. Mittlerweile dürfen Geringverdiener bis zu 200 Euro ihrer Riester-Rente behalten. Hier müsste jeder für sich selbst durchrechnen, ob sich das wirklich lohnt.
Rürup-Rente
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist Teil der Basisvorsorge. Sie eignet sich gut für Selbstständige und Vielverdiener. Als Selbstständiger haben Sie die Wahl, ob Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder nicht. Sie können Sich auch in einem berufsständischen Versorgungswerk versichern. Möchten Sie das nicht, können Sie einen Rürup-Vertrag abschließen, um Ihre Rente zu sichern.
Mit der Rürup-Rente können auch normale Angestellte ihre Rente aufstocken. Wer viel verdient kann von den Steuervorteilen profitieren, die ein Rürup-Vertrag mit sich bringt. Insgesamt sollten Sie nicht mehr als 24.305 Euro pro Jahr in die Basisversorgung stecken, da bei höheren Beträgen die Steuererleichterungen nicht mehr greifen.
Ein Grund, warum die Rürup-Rente auch als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung gesehen werden kann ist der, dass die Rürup-Rente kapitalgedeckt ist. Die gesetzliche Rentenversicherung hingegen ist umlagefinanziert. Niemand kann sagen, wie sich das Rentenniveau in den nächsten Jahrzehnten entwickeln wird. Auch die Gesetzeslage kann dann eine ganz andere sein. Bei der Rürup-Rente stammt das Kapital aus den eigenen Beiträgen.
Wer als Selbstständiger viel verdient, kann besonders von der Rürup-Rente profitieren. Ohne Pflichtversicherung können Sie bis zu 24.305 Euro im Jahr einzahlen und Steuervorteile mitnehmen. Wenn Sie bereits freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können Sie immerhin noch 14.200 Euro pro Jahr in die Rürup-Rente stecken.
Allgemein kann jeder, der in die Rentenversicherung einzahlt, zusätzlich einen Rürup-Vertrag abschließen, um die Rente aufzustocken. Kurz vor der Rente lohnt sich das nur selten. Aber wer noch mindestens 15 Jahre vor sich hat, kann sich für eine Fondsgebundene Rürup-Rente entscheiden und auf eine höhere Rendite hoffen.
Ungeeignet ist die Rürup-Rente für Existenzgründer. Wer gerade ein neues Unternehmen gründet, steht finanziell vor einem großen Fragezeichen, denn man kann nicht wissen, wie das Geschäft laufen wird. Vor allem am Anfang ist das Einkommen meist noch recht schmal und unregelmäßig. Es werden wenig Steuern bezahlt und die Steuervorteile durch die Rürup-Rente kommen nicht zur Geltung. Möglicherweise zahlt der Unternehmer sogar noch drauf.
Damit sich die Rürup-Rente auch wirklich lohnt, sollten Sie vorhaben, lange zu leben. Rürup-Verträge sind weder künd- noch vererbbar. Wenn Sie privat fürs Alter vorsorgen, beispielsweise mit einem Sparplan, können Ihre Angehörigen das Geld erben, wenn Sie vorzeitig versterben sollten. Geld, das Sie in die Rürup-Rente eingezahlt haben, ist schlichtweg weg. Es gehört dem Versicherer. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine Beitragsrückgewähr zu vereinbaren. Damit kann das eingezahlte Geld an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt werden.
Ein weiteres Problem ist, dass Ihr Lebenspartner selbst dann nicht von der Rürup-Rente profitiert, wenn Sie während des Rentenbezugs sterben. Die Zahlungen werden dann einfach eingestellt. In der Regel haben Sie aber die Möglichkeit eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Dann gehen die Zahlungen eine Zeit lang an Ihren Ehepartner weiter. Nachteil: Je mehr Sie für Ihre Familie vorsorgen, desto geringer fällt Ihre eigene Rente aus. Sie bekommen von Anfang an weniger Rente, obwohl Sie die gleichen Beiträge zahlen.
Ihren Rürup-Vertrag können Sie auch nicht kündigen. Wenn Sie sich zum Beispiel entscheiden, doch auf einen Sparplan zu setzen, können Sie Ihre Rürup-Rente nicht kündigen und das Geld in einen Fonds investieren. Das Geld bleibt wo es ist. Was Sie tun können ist, die Rente beitragsfrei zu stellen, also die Einzahlungen zu stoppen. Manche Verträge sehen dies jedoch nicht vor und erwarten einen Mindestbeitrag. Dieser ist meist allerdings ziemlich niedrig, in vielen Fällen beträgt er nur 25 Euro pro Monat.
Die 10 größten Renten-Irrtümer
Um die Rente sind viele Mythen entstanden, die sich irgendwie verselbstständigt und in den Köpfen der Menschen verankert haben. Machen Sie sich einfach mal einen Spaß draus und zählen Sie mit, welche Sätze Sie in Ihrem Bekanntenkreis schon mal gehört haben oder welche Aussagen Sie vielleicht selbst als Wahrheit eingestuft haben.
Die Rente kommt automatisch mit dem Rentenalter
Das ist der vielleicht am weitesten verbreitete Mythos, der schlicht und ergreifend falsch ist. Es ist nicht so, dass in Ihrer Akte bei der Rentenversicherung plötzlich ein grünes Licht angeht, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben. Vielleicht ist Ihr Beruf ja zugleich Ihre Berufung und sie sind so fit, dass Sie noch ein paar Jahre dranhängen möchten. Das kann die Rentenkasse ja nicht wissen.
Ihre Rente müssen sie schriftlich beantragen. Tun Sie das bitte rechtzeitig, denn wenn Sie den Antrag zu spät abschicken, stehen Sie möglicherweise ein paar Monate ohne Einkommen da. Die Rente kriegen Sie zwar nachträglich ausgezahlt, aber bis es soweit ist, müssen Sie sich etwas einfallen lassen. Die Deutsche Rentenversicherung selbst empfiehlt, den Rentenantrag spätestens drei Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses einzureichen, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
Die letzten Jahre vor der Rente sind entscheidend
Auch dieser Irrtum plagt die Seelen der Deutschen nachhaltig. Es ist vollkommen egal, wann Sie wie viel verdienen. Am Ende wird Ihr Durchschnittseinkommen ermittelt. Dieses ist die Grundlage Ihrer Rentenberechnung. Wann Sie wie viel verdient haben spielt keine Rolle. Doch woher kommt dieser Mythos?
Wahrscheinlich ist dieser Irrglaube aus einer verzerrten Selbstwahrnehmung entstanden. Vor 50 Jahren war die Arbeitswelt noch etwas einfacher. Man hat seine Ausbildung gemacht oder ein Studium absolviert. Dann fing man als kleines Licht in einer Firma an und hat sich im Laufe der Zeit hochgearbeitet. Mit den besseren Positionen kam natürlich auch mehr Geld rein. Kurz vor der Rente war das Gehalt dann am höchsten.
So muss der Eindruck entstanden sein, dass die letzten Arbeitsjahre entscheidend für die Rente sind. Dabei entstehen dann Sätze wie „Ich verdiene vor der Rente jetzt noch ordentlich Geld“. Diese Sätze haben sich eingebrannt und sicherlich zu diesem Missverständnis geführt.
Abschläge zahle ich nur bis 67
Das ist ein sinnstiftender Gedanke, der leider komplett falsch ist. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge zahlen, das ist richtig. Ein Missverständnis ist jedoch, dass die Abschläge nur für den Zeitraum der Frühverrentnerung gezahlt werden müssen. Pro Monat Frührente werden Abschläge von 0,3 Prozent fällig. Wer zehn Monate vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente geht, bezieht demnach 3 Prozent weniger Rente.
Das geht auch mit 67 so weiter. Die Rentenkürzung bleibt lebenslang bestehen. Der Plan nach dem Motto „Ich höre auf zu arbeiten, die zwei Jahre mit den paar Prozent weniger machen mir auch nichts aus“ funktioniert leider nicht. Die Abschläge zahlen Sie, solange Sie Rente beziehen.
Die neue Grundrente zu beantragen ist doch sicher kompliziert
Wenn Sie das gedacht haben, haben Sie glücklicherweise falsch gedacht. Der Grundgedanke ist verständlich, denn es ist eben einfach so, dass jemand, der in Deutschland Geld vom Staat haben möchte, in der Regel um jede Menge komplizierten Papierkram nicht herumkommt.
Mit der Grundrente hat die Regierung aber mal ein bürgerfreundliches Verfahren gewählt. Wenn Sie Ihre Rente beantragen, tauschen die Finanzbehörden und die Rentenversicherung automatisch Daten aus. Wenn sich daraus ergibt, dass Sie Anspruch auf Grundrente haben, erhalten Sie diese automatisch. Sie müssen die Grundrente folglich nicht extra beantragen.
Was ich durch Arbeit hinzuverdiene, darf ich auch behalten
Wieder falsch gedacht. Oder eher, mittlerweile falsch gedacht, denn vor wenigen Jahren war es auch noch so. Im Juli 2017 hat die deutsche Regierung wohl entschieden, dass erfahrene rüstige Rentner der Jugend die Arbeitsplätze wegnehmen. Vielleicht war die Begründung eine andere, aber seitdem dürfen Rentner höchstens 6.300 Euro pro Jahr hinzuverdienen.
Alles darüber hinaus wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Im Endeffekt reduziert sich das Einkommen so stark, dass es sich kaum lohnt, mehr zu arbeiten, sodass für Rentner nur noch Minijobs interessant sind.
Wenn ich eine Reha mache, kürzen sie mir die Rente
Eine Rehabilitationsmaßnahme wirkt sich angeblich negativ auf die Rente aus. Der Gedanke zwängt sich auf, denn wenn man zum Beispiel nach einem Burnout ein paar Wochen lang eine psychosomatische Reha macht, verdient man kein Geld und wenn man kein Geld bekommt, zahlt man auch nicht in die Rentenversicherung ein.
Rehabilitationsmaßnahmen werden meistens über die deutsche Rentenversicherung abgewickelt. Diese entscheidet über den Antrag und übernimmt die Kosten der Maßnahmen. Der Patient hat jedoch Anspruch auf Krankengeld oder Übergangsgeld. Abhängig von seinem vorherigen Einkommen bekommt er pro Kalendertag einen bestimmten Betrag ausgezahlt. Zusätzlich werden Beiträge zur Rentenversicherung geleistet. Sie würden also weiterhin Rentenpunkte sammeln.
Das Kalkül dahinter ist ganz einfach. Natürlich geht es der Kasse offiziell auch um das leibliche und geistige Wohl der Leistungsbezieher. Aber eine erfolgreiche Rehabilitation führt auch dazu, dass der Patient anschließend gesund und wieder arbeitsfähig ist. Gesunde Menschen können länger arbeiten und entsprechend länger Beiträge einzahlen. Würde die Rentenversicherung die Leistungen nicht erbringen, würden viele Menschen die es nötig haben keine Reha machen und kaum Beiträge zahlen.
Als Frau kann ich auch schon mit 60 in Rente gehen
Nun, das war einmal. Dieser Irrtum ist auch nur noch hauptsächlich bei Frauen älteren Semesters präsent. Im Zuge der Gleichberechtigung wäre es auch eine Farce, wenn Männer gezwungen wären, sieben Jahre länger zu arbeiten als Frauen. Davon einmal abgesehen: Eine Frau, die vor dem Jahr 1952 geboren wurde, konnte tatsächlich mit 60 in Rente gehen. Rein rechnerisch betrachtet sind diese Frauen mittlerweile zu alt für die Rente ab 60.
Aber auch damals war es nicht einfach so möglich, als Frau mit 60 Jahren in Rente zu gehen. Die Frauen mussten mindestens 15 Jahre lang rentenversichert gewesen sein. Allein das war in den Zeiten mit den mittlerweile veralteten Rollenbildern keine Selbstverständlichkeit. Außerdem mussten sie mindestens zehn Jahre in die Rentenversicherung einzahlen, nachdem sie 40 Jahre alt geworden sind. Auch das war keine Selbstverständlichkeit. Wie Sie sehen, mussten Frauen sich dieses Privileg in der Tat hart erarbeiten. Selbst damals stimmte es nicht, dass eine Frau mit 60 einfach in den Ruhestand gehen konnte.
Ich muss 15 Jahre arbeiten, um überhaupt Rente zu bekommen
Auch falsch. Woher dieser Irrtum kommt, lässt sich wahrscheinlich nur noch schwer ermitteln. Grundlegend besteht Rentenanspruch, wenn Sie mindestens fünf Jahre lang rentenversichert waren. Das bedeutet dabei nicht, dass Sie mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben müssen.
Sie können auch auf andere Art und Weise Rentenpunkte sammeln. Wenn Sie zum Beispiel ein Kind bekommen und es daheim erziehen, können Sie bis zu drei Jahre Versicherungszeit bekommen. Sollten Sie dann später noch ein Kind bekommen, haben Sie Ihre fünf Jahre bereits zusammen und somit einen Anspruch auf Rentenzahlungen.
Witwenrente kriegen eh nur Frauen
Dieser Irrtum basiert allein schon auf dem Wort. Natürlich gibt es auch eine Witwerrente für Männer. Witwenrente bezieht sich von Namen her auf Frauen. Das ist auch logisch, denn schon immer war die Lebenserwartung von Frauen höher als die von Männern. Es war eben so, dass meistens die Männer vor den Frauen starben und sie als Witwe zurückgelassen haben. Der Witwer war im Alltag einfach nicht so allgegenwärtig wie die Witwe. Besonders geprägt wurde dieser Begriff sicherlich im Zweiten Weltkrieg, als die Zahl der Witwen aufgrund der vielen Kriegstoten in die Höhe geschnellt ist.
Die Witwerrente funktioniert genau wie die Witwenrente. Auch Ehemänner haben Anspruch auf diese Rente. Der Begriff wird im Alltag nur weniger gebraucht. Und ganz ehrlich: Witwenrente klingt doch besser als Toter-Ehepartner-Rente.
Die Rente meines Partners wird auf meine Rente angerechnet
Auch das ist falsch. Ihre Rente hat mit der Ihres Ehepartners nichts zu tun. Wenn Sie beide viel in die Rentenversicherung eingezahlt haben, bekommen Sie auch beide Ihren Anteil wieder heraus. Wenn Ihr Ehepartner eine relativ hohe Rente bekommt ist das für die Berechnung Ihrer Rente nicht relevant. Sie haben sich Ihre Rente verdient und bekommen sie auch entsprechend ausgezahlt. Die Rente Ihres Ehepartners schmälert Ihre eigenen Rentenansprüche nicht.
Noch immer nicht genug Informationen zum Thema gefunden? Dann besuchen Sie auch private-altersvorsorge.de