Ren­te & Altersvorsorge

Im Lau­fe des Lebens wird das The­ma Ren­te immer wich­ti­ger. In jun­gen Jah­ren küm­mern sich die meis­ten Men­schen noch nicht um die Ren­te. Meist wird die Ren­te erst im Berufs­le­ben beach­tet, denn schließ­lich ist sie eine Art Ruhe­stands­ge­halt. Sehr vie­len Men­schen wird angst und ban­ge, wenn sie an die Ren­te den­ken, zumal das Wort Alters­ar­mut in den Medi­en immer prä­sen­ter wird. 

An die­ser Stel­le möch­ten wir Sie aus­führ­lich über das The­ma Ren­te infor­mie­ren und auch mit ein paar Irr­tü­mern auf­räu­men, die im gan­zen Land ver­brei­tet sind. Eben­falls erfah­ren Sie, wie Sie die Ren­te bean­tra­gen, wie sie berech­net wird und wel­che Mög­lich­kei­ten der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge es gibt. 

Das deut­sche Rentensystem

Grund­le­gend hat jeder Mensch in Deutsch­land Anspruch auf Ren­te. Grund­be­din­gun­gen gibt es nur weni­ge. Die Haupt­be­din­gung ist, dass Sie fünf Jah­re lang ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig gear­bei­tet haben. Das müs­sen Sie nicht am Stück tun, es reicht wenn Sie die Zeit bis zum 67. Lebens­jahr zusam­men­be­kom­men. Sie kön­nen auch Ren­te bezie­hen, ohne im klas­si­schen Sin­ne gear­bei­tet zu haben. Kin­der­er­zie­hung ist zum Bei­spiel kei­ne Arbeit im arbeits­recht­li­chen Sin­ne. Wenn Sie aber Kin­der bekom­men, wird ihnen die Erzie­hungs­zeit für die ers­ten 2,5 bis 3 Jah­re angerechnet.

Die­se Zei­ten wer­den für die Ren­te angerechnet:

  • Arbeitsverhältnis, auch selbstständige Tätigkeit
  • Krankengeldbezug, ALG 1 (evtl. anteilig)
  • Freiwillig gezahlte Beiträge an die Rentenversicherung
  • Kindererziehung erste 2,5 bis 3 Jahre
  • Nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege
  • Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Minijobs, sofern Sie und Ihr Arbeitgeber in die Rentenversicherung einzahlt haben
  • Rentensplitting

All die­se Zei­ten wer­den Ihrem Ren­ten­kon­to gut­ge­schrie­ben. Zei­ten, in denen Sie ein Gehalt bezo­gen und in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­ge­zahlt haben, wer­den auto­ma­tisch erfasst. Wenn Sie Anspruch auf Ren­ten­zeit haben, wel­cher nicht auto­ma­tisch erfasst wer­den kann, müs­sen Sie das der Ren­ten­ver­si­che­rung mel­den. Über­neh­men Sie zum Bei­spiel die häus­li­che Pfle­ge für einen Eltern­teil, haben Sie einen sol­chen Anspruch. 

Damit die Zei­ten auch erfasst wer­den, müs­sen Sie die­se anmel­den. Das tun Sie am bes­ten Zeit­nah. Prin­zi­pi­ell kön­nen Sie sol­che Zei­ten auch nach­träg­lich anmel­den. Wenn Sie nun Ihre Ren­ten­punk­te sehen und fest­stel­len, dass etwas fehlt, weil Sie vor zwan­zig Jah­ren drei Jah­re lang Ihre Eltern gepflegt haben, wird es sicher schwer, Nach­wei­se zu erbringen. 

Das Ren­ten­ein­tritts­al­ter beträgt 67 Jah­re. Das Alter wur­de vor eini­gen Jah­ren von 65 auf 67 Jah­re ange­ho­ben. Der Grund dafür ist die älter wer­den­de Gesell­schaft. Die Lebens­er­war­tung ist höher als noch vor ein paar Jahr­zehn­ten. Die Men­schen wer­den immer älter und bezie­hen dem­entspre­chend län­ger Ren­te. Damit die Bei­trä­ge zur Ren­ten­ver­si­che­rung nicht explo­die­ren, hat man den Zeit­raum, in dem die Men­schen Bei­trä­ge zah­len, verlängert. 

Es gibt aber auch die Mög­lich­keit, frü­her in Ren­te zu gehen. Wer genü­gend Ren­ten­punk­te gesam­melt hat, kann auch mit 63 oder 65 in Ren­te gehen. Aller­dings muss er Abschlä­ge in Kauf neh­men, bekommt folg­lich etwas weni­ger Ren­te ausgezahlt. 

Wich­tig: Ren­te recht­zei­tig beantragen!
Vie­le Men­schen den­ken, dass die Ren­te ab dem Ren­ten­ein­tritts­al­ter auto­ma­tisch gezahlt wird. Das ist falsch. Sie müs­sen die Ren­te recht­zei­tig bei der Ren­ten­ver­si­che­rung bean­tra­gen. Also küm­mern Sie sich bit­te recht­zei­tig dar­um und nicht erst, wenn der letz­te Arbeits­tag dem Ende ent­ge­gen geht. Das Geld krie­gen sie trotz­dem, doch da die Müh­len der Behör­den meist eher lang­sam mah­len, müss­ten Sie evtl. zwei oder drei Mona­te war­ten und die­se Zeit ohne Ein­kom­men überbrücken.

Wie genau Sie Ihre Ren­te bean­tra­gen und wel­che Unter­la­gen dafür not­wen­dig sind, erfah­ren Sie auf der Web­site der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung.

Wie wird die Ren­te berechnet?

Die Ren­te ori­en­tiert sich am Durch­schnitts­ein­kom­men aller Ren­ten­ver­si­cher­ten. Die­ses Durch­schnitts­ein­kom­men beträgt im Jahr 2019 38.901 Euro Brut­to­lohn. Wenn Sie so viel Geld ver­die­nen, erhal­ten Sie in die­sem Jahr einen Ren­ten­punkt. Ver­die­nen Sie mehr, bekom­men Sie mehr Punk­te, ver­die­nen Sie weni­ger, bekom­men Sie weni­ger als einen Punkt. Ver­die­nen Sie zum Bei­spiel exakt die Hälf­te, wird Ihnen ein hal­ber Ren­ten­punkt gutgeschrieben. 

Ihre Ren­ten­punk­te bzw. Ent­geld­punk­te mul­ti­pli­zie­ren Sie mit Ihrem Zugangs­fak­tor. Wenn Sie mit der Regel­al­ters­gren­ze in Ren­te gehen, beträgt die­ser 1,00. Gehen Sie ein hal­bes Jahr frü­her in Ren­te, beträgt der Fak­tor 0,98. Die­sen Wert mul­ti­pli­zie­ren Sie mit dem aktu­el­len Ren­ten­wert. Aktu­ell beträgt er 33,05 Euro im Wes­ten und 31,89 Euro im Osten. 

Die­sen Wert mul­ti­pli­zie­ren Sie mit Ihrem Ren­ten­fak­tor. Die­ser berech­net sich ganz ein­fach, denn gehen Sie wegen Alters oder vol­ler Erwerbs­min­de­rung in Ren­te, beträgt die­ser 1,0. Gehen Sie wegen teil­wei­ser Erwerbs­min­de­rung in Ren­te, beträgt er 0,5. Schon wis­sen Sie, wie hoch Ihre Ren­te sein würde. 

Die Grund­ren­te

Die gro­ße Koali­ti­on hat mit der Grund­ren­te eine gro­ße Reform auf den Weg gebracht, wel­che die Alters­ar­mut bekämp­fen soll. Vie­le Men­schen arbei­ten ihr Leben lang und ver­die­nen nur so viel, dass sie gera­de so über die Run­den kom­men. Ent­spre­chend wenig Ren­ten­punk­te sam­meln die­se Men­schen an. Die Ren­te fällt dann oft so gering aus, dass sie Grund­si­che­rung bean­tra­gen müs­sen. Der Dank des Staa­tes für ja gan­ze Pla­cke­rei ist dann ein Leben auf ALG 2 Niveau. 

Gerecht wäre es, wenn jemand der arbei­tet mehr bekommt als jemand der nicht arbei­tet. Und hier kommt die Grund­ren­te ins Spiel. Um die vol­le Grund­ren­te zu erhal­ten, müs­sen Sie 35 Jah­re lang ren­ten­ver­si­chert gewe­sen sein. Ist das der Fall und lie­gen Sie weit unter dem Durch­schnitt, wer­den Ihre Ren­ten­punk­te für 35 Jah­re verdoppelt. 

Die Ober­gren­ze liegt bei einem Schnitt von 0,8 Punk­ten. Haben Sie im Schnitt pro Jahr mehr als 0,8 Punk­te gesam­melt, haben Sie kei­nen Anspruch auf die Grund­ren­te, da Ihre Ren­te so oder so höher aus­fällt. Lie­gen Sie dar­un­ter, wer­den Ihre Punk­te für den Zeit­raum von 35 Jah­ren ver­dop­pelt. Da die Gren­ze bei 0,8 Punk­ten liegt ist das der Höchst­wert, den Sie bekom­men. Wenn Sie im Schnitt 0,7 Punk­te haben, bekom­men Sie nicht die Ren­te, die Sie mit 1,4 Punk­ten bekä­men, son­dern „nur“ die für 0,8 Punkte. 

Es soll noch eine wei­te­re Ober­gren­ze geben. Um sozi­al gerecht zu blei­ben, wird die Höhe des Ein­kom­mens her­an­ge­zo­gen. Wenn Sie als Rent­ner neben­bei noch wei­ter­ar­bei­ten, um sich etwas dazu zu ver­die­nen oder zum Bei­spiel Kapi­tal­erträ­ge oder Miet­ein­nah­men bekom­men, dür­fen die­se monat­lich bis zu 1.250 Euro für Allein­ste­hen­de und 1.950 Euro für Paa­re betra­gen. Ver­die­nen Sie mehr, haben Sie kei­nen Anspruch auf die vol­le Grundrente. 

Die Grund­ren­te soll ohne gro­ßen Auf­wand berech­net wer­den. Es ist nicht not­wen­dig, dass Sie dem Finanz­amt oder der Ren­ten­kas­se zahl­rei­che aus­ge­füll­te For­mu­la­re oder sons­ti­ge Nach­wei­se zukom­men las­sen. Der Daten­ab­gleich zwi­schen Finanz­be­hör­den und Ren­ten­ver­si­che­rung soll auto­ma­tisch erfolgen. 

Pri­va­te Alters­vor­sor­ge: So bes­sern Sie Ihre Ren­te auf

Vie­le Men­schen befürch­ten im Ren­ten­al­ter den sozia­len Absturz. In den meis­ten Fäl­len ist das Ren­ten­al­ter auch eine Zeit, in der sich der Lebens­stan­dard ver­rin­gert. Die gesetz­li­che Ren­te kann die aus­blei­ben­den Gehalts­zah­lun­gen in der Regel nicht kom­pen­sie­ren. Wer sich ein ange­neh­mes Leben auf­ge­baut hat, sich häu­fi­ger ein neu­es Auto oder teu­re Urlaubs­rei­sen gönnt, wird sich ein­schrän­ken müs­sen. Die Ren­te ist dann zwar ver­hält­nis­mä­ßig hoch. 

Die­ses Ver­hält­nis bezieht sich jedoch nur auf die Durch­schnitts­ren­te. Im Ver­gleich zum hohen Gehalt ist die Ren­te dann doch unver­hält­nis­mä­ßig gerin­ger. Wenn Sie kei­ne Lust haben, sich stark ein­zu­schrän­ken, son­dern viel­mehr den Ruhe­stand genie­ßen möch­ten, soll­ten Sie recht­zei­tig mit der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge begin­nen. Hier möch­ten wir Ihnen Mög­lich­kei­ten auf­zei­gen, wie Sie Ihre Ren­te mit einer pri­va­ten Alters­vor­sor­ge auf­sto­cken können. 

Pri­va­te Vor­sor­ge: Spar­plä­ne, Fonds etc.

Sie kön­nen natür­lich ganz kon­ser­va­tiv spa­ren und Ihr Geld auf Fest­geld- oder Tages­geld­kon­ten anle­gen. Ihr Geld ist sicher und ver­mehrt sich. Aller­dings sind die Wert­zu­wäch­se recht gering und wenn Sie vor­ha­ben, Ihre Ren­te zwan­zig Jah­re lang um meh­re­re hun­dert Euro im Monat auf­zu­sto­cken, müs­sen Sie regel­mä­ßig grö­ße­re Sum­men einzahlen. 

Wenn Sie ein klein wenig risi­ko­be­rei­ter sind, kön­nen Sie in Fonds­spar­plä­ne inves­tie­ren. Der­zeit sind ETF-Spar­plä­ne hoch im Kurs. ETF steht für Exch­an­ge Traded Fonds, also Bör­sen­ge­han­del­te Fonds. Beson­ders inter­es­sant sind hier die Index­fonds. Wenn Sie Ihr Geld in Akti­en anle­gen, neh­men Sie ein gro­ßes Risi­ko in Kauf, denn kein Exper­te kann Ihnen garan­tie­ren, dass eine Aktie dau­er­haft an Wert gewinnt. Im schlimms­ten Fall geht das Unter­neh­men Plei­te und nimmt Ihre Zusatz­ren­te mit ins Grab. 

Index­fonds hin­ge­gen spie­geln einen Index wider, bei­spiels­wei­se den DAX. Die Fonds­be­trei­ber bil­den den DAX ab, das heißt, dass sie ent­spre­chend der Ent­wick­lung antei­lig in die gelis­te­ten Unter­neh­men inves­tie­ren. Dadurch geschieht fol­gen­des: Sie inves­tie­ren Ihr Geld in den Fonds und die­ser kauft Antei­le an allen Unter­neh­men gemäß der Ent­wick­lung. Sie inves­tie­ren nicht per­sön­lich in bei­spiels­wei­se Luft­han­sa, Tele­kom, Mer­ce­des oder Bay­er. Sie hal­ten Antei­le am Fonds, in dem sich die­se Akti­en befinden. 

Das hat den Vor­teil, dass das Ver­lust­ri­si­ko breit gestreut ist. Rutscht der Akti­en­kurs eines Unter­neh­mens ab, kann das durch Kurs­ge­win­ne der ande­ren Unter­neh­men aus­ge­gli­chen wer­den. Stel­len Sie sich das mit dem Risi­ko in etwa so vor: 

Sie lei­hen zehn Leu­ten jeweils 100 Euro. Die Per­so­nen haben den Auf­trag, Geschäf­te zu machen und das Geld samt Gewin­nen zurück­zu­ge­ben. Wenn Sie sich wie­der tref­fen, geben Ihnen neun Per­so­nen jeweils Beträ­ge zwi­schen 110 und 130 Euro zurück. Nur eine Per­son schaut bedröp­pelt drein und kann Ihnen nur 50 Euro geben. Das ist zwar scha­de, aber in der Sum­me haben Sie einen kla­ren Gewinn gemacht. Bei rei­nen Akti­en­käu­fen geben Sie das Geld einer ein­zi­gen Per­son und müs­sen hof­fen, dass es nicht so jemand ist wie der­je­ni­ge, der Ihnen nur die Hälf­te zurück­ge­ben konnte. 

Mög­li­cher­wei­se klingt das für Sie wie ein siche­rer Gold­esel. Das ist es natür­lich nicht. Jedes Anla­ge­ge­schäft ist risi­ko­be­haf­tet. Im Gegen­satz zu rei­nen Akti­en zum Bei­spiel ist das Risi­ko bei Index­fonds stark gestreut und daher bei wei­tem nicht so hoch. Es ist aber logi­scher­wei­se auch mög­lich, dass vie­le Unter­neh­men Ver­lus­te machen und im Wert sin­ken. Dann machen Sie auch mit dem Fonds Ver­lus­te. Das kann manch­mal gar nicht so schlecht sein. Warum? 

Ein ETF-Spar­plan funk­tio­niert, indem Sie regel­mä­ßig Antei­le kau­fen. Bei vie­len Fonds reicht schon eine Ein­la­ge von 25 Euro pro Monat, für die Alters­vor­sor­ge soll­ten Sie sicher etwas mehr Geld ein­zah­len oder in meh­re­re Fonds inves­tie­ren, um das Risi­ko noch brei­ter zu streuen. 

Das ist die Sum­me, die Sie regel­mä­ßig ein­zah­len und von der Sie Antei­le erwer­ben. Das Volu­men des Fonds bestimmt den Wert der Antei­le. Ist der Fonds hoch im Kurs, bekom­men Sie für das Geld weni­ge Antei­le. Bei sin­ken­den Kur­sen bekom­men Sie für das glei­che Geld mehr Antei­le. Die Antei­le wer­den addiert. Wenn Sie zum Bei­spiel in einem Monat 0,7 Antei­le für Ihr Geld bekom­men, im nächs­ten Monat jedoch nur 0,5, besit­zen Sie ins­ge­samt 1,3 Anteile. 

Steigt der Kurs, sind die Antei­le ent­spre­chend mehr Wert. Ein kurz­fris­ti­ger Ein­bruch ist dem­nach kein Grund zur Panik, son­dern ermög­licht es Ihnen, güns­tig mehr Antei­le zu erwer­ben, die bei erneu­tem Kurs­an­stieg gesamt an Wert zule­gen. Da ein Spar­plan auf eine lang­fris­ti­ge Geld­an­la­ge abzielt, kau­fen Sie Ihre Antei­le im End­ef­fekt für einen Durch­schnitts­preis. Es gibt kei­nen rich­ti­gen Zeit­punkt, um zu inves­tie­ren, es gibt aber auch kei­nen fal­schen. Ob Sie bei einem hohen oder nied­ri­gen Kurs ein­stei­gen ist im End­ef­fekt egal. 

Ein wei­te­rer Vor­teil ist, dass Sie sich nicht stän­dig um Ihren Fonds küm­mern müs­sen. Die Anla­ge ist lang­fris­tig gedacht, nor­ma­le Kurs­schwan­kun­gen wer­den nach und nach aus­ge­gli­chen und bei einem guten Fonds geht die Ten­denz lang­fris­tig nach oben. Soll­ten Sie Angst bekom­men, dass ein Abwärts­trend anhält, sodass Sie Ver­lus­te machen, kön­nen Sie Ihre Antei­le jeder­zeit ver­kau­fen ohne sich an Sperr­fris­ten oder ähn­li­ches hal­ten zu müssen. 

Außer­dem kön­nen Sie die Ein­zah­lun­gen jeder­zeit unter­bre­chen, wenn es mit dem Geld mal knapp wer­den soll­te. Ihre Antei­le behal­ten Sie wei­ter­hin. Wenn der Kurs gera­de nied­rig ist und Sie etwas Geld über haben, kön­nen Sie auch nach Belie­ben Antei­le dazukaufen. 

Es gibt zwei Arten von Index­fonds. Eine Art ist der aus­schüt­ten­de Fonds. Regel­mä­ßig wer­den Divi­den­den und Gewin­ne aus­ge­schüt­tet. Das bedeu­tet, dass Sie Ihren Anteil dar­an über­wie­sen bekom­men. Die­ses Geld kön­nen Sie frei ver­wen­den. Ihre Antei­le sind natür­lich nicht ver­kauft, Sie bekom­men nur außer der Rei­he Geld ausgeschüttet. 

Die ande­re Art ist der the­sau­ri­e­ren­de Index­fonds. Hier wer­den die Gewin­ne nicht aus­ge­schüt­tet, son­dern gehen ins Fonds­vo­lu­men über und wer­den neu inves­tiert. Dadurch ergibt sich für Sie ein Zin­ses­zins-Effekt. Sie pro­fi­tie­ren nicht nur von der Wert­ent­wick­lung des Fonds, durch die Ihre Antei­le mehr Wert bekom­men. Sie pro­fi­tie­ren auch durch die Reinves­ti­ti­on, denn wenn das Fonds­ver­mö­gen steigt, steigt auch der Wert Ihrer Anteile. 

Als Alters­vor­sor­ge eig­net sich ein sol­cher Spar­plan allein schon aus dem Grund sehr gut, als dass Sie das Geld wei­ter für Sie arbei­ten las­sen kön­nen. Sie kön­nen zum Bei­spiel die Bank anwei­sen, jeden Monat Antei­le im Wert von 300 Euro zu ver­kau­fen. Der Rest­be­trag liegt wei­ter­hin im Fonds, der hof­fent­lich nach wie vor Gewin­ne einfährt. 

Wenn Sie sich für ETF-Spar­plä­ne inter­es­sie­ren, schau­en Sie doch mal bei den Kol­le­gen von finanzschotte.de vor­bei. Dort erwar­ten Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen und eine Zusam­men­stel­lung von ETF-Spar­plä­nen ver­schie­de­ner Ban­ken.

Pri­va­te Rentenversicherung

Wenn Sie an Alters­vor­sor­ge den­ken, den­ken Sie womög­lich zuerst an die pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung. Frü­her galt sie als das Non­plus­ul­tra der Alters­vor­sor­ge. Man zahlt regel­mä­ßig Geld ein und bekommt dar­auf Zin­sen. Im Ren­ten­al­ter wird dann lebens­lang eine Zusatz­ren­te aus­ge­zahlt. Klingt gut, ist es auch, schei­tert aber an der aktu­el­len Niedrigzinspolitik. 

Die klas­si­sche Pri­vat­ren­te bringt kaum noch etwas ein. Das Zins­ni­veau ist der­zeit so nied­rig, dass es sich kaum lohnt. Die Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung ver­spricht der­zeit einen Garan­tie­zins von bis zu 0,9 Pro­zent. Wenn Sie beden­ken, dass davon auch noch Ver­wal­tungs­kos­ten etc. abge­zo­gen wer­den, bleibt am Ende nicht mehr viel über. Im schlimms­ten Fall bekom­men Sie sogar weni­ger Geld als Sie ein­ge­zahlt haben. Da ist ein kon­ser­va­ti­ves Tages­geld­kon­to schon lohnenswerter. 

Natür­lich weiß auch hier nie­mand, wie sich die Situa­ti­on in den nächs­ten drei­ßig Jah­ren ent­wi­ckeln wird. Mög­li­cher­wei­se stei­gen die Zin­sen in Zukunft wie­der an und die pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung wird wie­der lukra­tiv. Zum aktu­el­len Zeit­punkt lohnt es sich jedoch durch­zu­rech­nen, ob ein kon­ser­va­ti­ves Anla­ge­mo­dell nicht am Ende mehr Geld einbringt. 

Ries­ter-Ren­te

Seit 2001 gibt es die soge­nann­te Ries­ter-Ren­te. Die­se ist eine staat­lich geför­der­te pri­va­te Zusatz­ren­te. Grund­le­gend kann jeder, der in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zahlt, auch „ries­tern“. Abhän­gig vom Ein­kom­men kön­nen Sie eine För­de­rung von bis zu 175 Euro pro Per­son und Jahr bekom­men. Für ab 2008 gebo­re­ne Kin­der bekom­men Sie jeweils 300 Euro, für davor gebo­re­ne Kin­der 185 Euro Förderung. 

Abhän­gig von Ihrem Ein­kom­mens­steu­er­satz kön­nen Sie bis zu 2.100 Euro von der Steu­er abset­zen. Ins­ge­samt ergibt sich dar­aus, dass kin­der­rei­che Fami­li­en beson­ders von der Ries­ter-Ren­te pro­fi­tie­ren, da die Zula­gen häu­fig grö­ßer sind als die steu­er­li­chen Vor­tei­le. Der Steu­er­vor­teil hin­ge­gen ist für Gut­ver­die­ner ein Anreiz, in die Ries­ter-Ren­te einzuzahlen. 

Seit 2018 ist die Ries­ter-Ren­te auch für Gering­ver­die­ner inter­es­sant. Bis dahin wur­de die Ries­ter-Ren­te auf die Grund­si­che­rung ange­rech­net. Das bedeu­tet, dass wenn die gesetz­li­che Ren­te unter­halb der Grund­si­che­rung liegt, die Ries­ter-Ren­te auf die Ren­te auf­ge­schla­gen wird. Der Teil der Ries­ter-Ren­te, der die Lücke zwi­schen der Ren­te und der Grund­si­che­rung füllt, wäre kom­plett weg. Ohne das Geld von der Ries­ter-Ren­te wür­de die Ren­ten­ver­si­che­rung die Lücke schlie­ßen. Mitt­ler­wei­le dür­fen Gering­ver­die­ner bis zu 200 Euro ihrer Ries­ter-Ren­te behal­ten. Hier müss­te jeder für sich selbst durch­rech­nen, ob sich das wirk­lich lohnt. 

Rürup-Ren­te

Die Rürup-Ren­te, auch Basis­ren­te genannt, ist Teil der Basis­vor­sor­ge. Sie eig­net sich gut für Selbst­stän­di­ge und Viel­ver­die­ner. Als Selbst­stän­di­ger haben Sie die Wahl, ob Sie in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zah­len oder nicht. Sie kön­nen Sich auch in einem berufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­werk ver­si­chern. Möch­ten Sie das nicht, kön­nen Sie einen Rürup-Ver­trag abschlie­ßen, um Ihre Ren­te zu sichern. 

Mit der Rürup-Ren­te kön­nen auch nor­ma­le Ange­stell­te ihre Ren­te auf­sto­cken. Wer viel ver­dient kann von den Steu­er­vor­tei­len pro­fi­tie­ren, die ein Rürup-Ver­trag mit sich bringt. Ins­ge­samt soll­ten Sie nicht mehr als 24.305 Euro pro Jahr in die Basis­ver­sor­gung ste­cken, da bei höhe­ren Beträ­gen die Steu­er­erleich­te­run­gen nicht mehr greifen. 

Ein Grund, war­um die Rürup-Ren­te auch als Alter­na­ti­ve zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung gese­hen wer­den kann ist der, dass die Rürup-Ren­te kapi­tal­ge­deckt ist. Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung hin­ge­gen ist umla­ge­fi­nan­ziert. Nie­mand kann sagen, wie sich das Ren­ten­ni­veau in den nächs­ten Jahr­zehn­ten ent­wi­ckeln wird. Auch die Geset­zes­la­ge kann dann eine ganz ande­re sein. Bei der Rürup-Ren­te stammt das Kapi­tal aus den eige­nen Beiträgen. 

Wer als Selbst­stän­di­ger viel ver­dient, kann beson­ders von der Rürup-Ren­te pro­fi­tie­ren. Ohne Pflicht­ver­si­che­rung kön­nen Sie bis zu 24.305 Euro im Jahr ein­zah­len und Steu­er­vor­tei­le mit­neh­men. Wenn Sie bereits frei­wil­lig in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zah­len, kön­nen Sie immer­hin noch 14.200 Euro pro Jahr in die Rürup-Ren­te stecken. 

All­ge­mein kann jeder, der in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zahlt, zusätz­lich einen Rürup-Ver­trag abschlie­ßen, um die Ren­te auf­zu­sto­cken. Kurz vor der Ren­te lohnt sich das nur sel­ten. Aber wer noch min­des­tens 15 Jah­re vor sich hat, kann sich für eine Fonds­ge­bun­de­ne Rürup-Ren­te ent­schei­den und auf eine höhe­re Ren­di­te hoffen. 

Unge­eig­net ist die Rürup-Ren­te für Exis­tenz­grün­der. Wer gera­de ein neu­es Unter­neh­men grün­det, steht finan­zi­ell vor einem gro­ßen Fra­ge­zei­chen, denn man kann nicht wis­sen, wie das Geschäft lau­fen wird. Vor allem am Anfang ist das Ein­kom­men meist noch recht schmal und unre­gel­mä­ßig. Es wer­den wenig Steu­ern bezahlt und die Steu­er­vor­tei­le durch die Rürup-Ren­te kom­men nicht zur Gel­tung. Mög­li­cher­wei­se zahlt der Unter­neh­mer sogar noch drauf. 

Damit sich die Rürup-Ren­te auch wirk­lich lohnt, soll­ten Sie vor­ha­ben, lan­ge zu leben. Rürup-Ver­trä­ge sind weder künd- noch ver­erb­bar. Wenn Sie pri­vat fürs Alter vor­sor­gen, bei­spiels­wei­se mit einem Spar­plan, kön­nen Ihre Ange­hö­ri­gen das Geld erben, wenn Sie vor­zei­tig ver­ster­ben soll­ten. Geld, das Sie in die Rürup-Ren­te ein­ge­zahlt haben, ist schlicht­weg weg. Es gehört dem Ver­si­che­rer. Es gibt jedoch die Mög­lich­keit, eine Bei­trags­rück­ge­währ zu ver­ein­ba­ren. Damit kann das ein­ge­zahl­te Geld an Ihre Hin­ter­blie­be­nen aus­ge­zahlt werden. 

Ein wei­te­res Pro­blem ist, dass Ihr Lebens­part­ner selbst dann nicht von der Rürup-Ren­te pro­fi­tiert, wenn Sie wäh­rend des Ren­ten­be­zugs ster­ben. Die Zah­lun­gen wer­den dann ein­fach ein­ge­stellt. In der Regel haben Sie aber die Mög­lich­keit eine Ren­ten­ga­ran­tie­zeit zu ver­ein­ba­ren. Dann gehen die Zah­lun­gen eine Zeit lang an Ihren Ehe­part­ner wei­ter. Nach­teil: Je mehr Sie für Ihre Fami­lie vor­sor­gen, des­to gerin­ger fällt Ihre eige­ne Ren­te aus. Sie bekom­men von Anfang an weni­ger Ren­te, obwohl Sie die glei­chen Bei­trä­ge zahlen. 

Ihren Rürup-Ver­trag kön­nen Sie auch nicht kün­di­gen. Wenn Sie sich zum Bei­spiel ent­schei­den, doch auf einen Spar­plan zu set­zen, kön­nen Sie Ihre Rürup-Ren­te nicht kün­di­gen und das Geld in einen Fonds inves­tie­ren. Das Geld bleibt wo es ist. Was Sie tun kön­nen ist, die Ren­te bei­trags­frei zu stel­len, also die Ein­zah­lun­gen zu stop­pen. Man­che Ver­trä­ge sehen dies jedoch nicht vor und erwar­ten einen Min­dest­bei­trag. Die­ser ist meist aller­dings ziem­lich nied­rig, in vie­len Fäl­len beträgt er nur 25 Euro pro Monat. 

Die 10 größ­ten Renten-Irrtümer

Um die Ren­te sind vie­le Mythen ent­stan­den, die sich irgend­wie ver­selbst­stän­digt und in den Köp­fen der Men­schen ver­an­kert haben. Machen Sie sich ein­fach mal einen Spaß draus und zäh­len Sie mit, wel­che Sät­ze Sie in Ihrem Bekann­ten­kreis schon mal gehört haben oder wel­che Aus­sa­gen Sie viel­leicht selbst als Wahr­heit ein­ge­stuft haben. 

Die Ren­te kommt auto­ma­tisch mit dem Rentenalter

Das ist der viel­leicht am wei­tes­ten ver­brei­te­te Mythos, der schlicht und ergrei­fend falsch ist. Es ist nicht so, dass in Ihrer Akte bei der Ren­ten­ver­si­che­rung plötz­lich ein grü­nes Licht angeht, wenn Sie das Ren­ten­al­ter erreicht haben. Viel­leicht ist Ihr Beruf ja zugleich Ihre Beru­fung und sie sind so fit, dass Sie noch ein paar Jah­re dran­hän­gen möch­ten. Das kann die Ren­ten­kas­se ja nicht wissen. 

Ihre Ren­te müs­sen sie schrift­lich bean­tra­gen. Tun Sie das bit­te recht­zei­tig, denn wenn Sie den Antrag zu spät abschi­cken, ste­hen Sie mög­li­cher­wei­se ein paar Mona­te ohne Ein­kom­men da. Die Ren­te krie­gen Sie zwar nach­träg­lich aus­ge­zahlt, aber bis es soweit ist, müs­sen Sie sich etwas ein­fal­len las­sen. Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung selbst emp­fiehlt, den Ren­ten­an­trag spä­tes­tens drei Mona­te vor Ende des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses ein­zu­rei­chen, um einen naht­lo­sen Über­gang zu gewährleisten. 

Die letz­ten Jah­re vor der Ren­te sind entscheidend

Auch die­ser Irr­tum plagt die See­len der Deut­schen nach­hal­tig. Es ist voll­kom­men egal, wann Sie wie viel ver­die­nen. Am Ende wird Ihr Durch­schnitts­ein­kom­men ermit­telt. Die­ses ist die Grund­la­ge Ihrer Ren­ten­be­rech­nung. Wann Sie wie viel ver­dient haben spielt kei­ne Rol­le. Doch woher kommt die­ser Mythos? 

Wahr­schein­lich ist die­ser Irr­glau­be aus einer ver­zerr­ten Selbst­wahr­neh­mung ent­stan­den. Vor 50 Jah­ren war die Arbeits­welt noch etwas ein­fa­cher. Man hat sei­ne Aus­bil­dung gemacht oder ein Stu­di­um absol­viert. Dann fing man als klei­nes Licht in einer Fir­ma an und hat sich im Lau­fe der Zeit hoch­ge­ar­bei­tet. Mit den bes­se­ren Posi­tio­nen kam natür­lich auch mehr Geld rein. Kurz vor der Ren­te war das Gehalt dann am höchsten. 

So muss der Ein­druck ent­stan­den sein, dass die letz­ten Arbeits­jah­re ent­schei­dend für die Ren­te sind. Dabei ent­ste­hen dann Sät­ze wie „Ich ver­die­ne vor der Ren­te jetzt noch ordent­lich Geld“. Die­se Sät­ze haben sich ein­ge­brannt und sicher­lich zu die­sem Miss­ver­ständ­nis geführt. 

Abschlä­ge zah­le ich nur bis 67

Das ist ein sinn­stif­ten­der Gedan­ke, der lei­der kom­plett falsch ist. Wer frü­her in Ren­te geht, muss Abschlä­ge zah­len, das ist rich­tig. Ein Miss­ver­ständ­nis ist jedoch, dass die Abschlä­ge nur für den Zeit­raum der Früh­ver­rent­ne­rung gezahlt wer­den müs­sen. Pro Monat Früh­ren­te wer­den Abschlä­ge von 0,3 Pro­zent fäl­lig. Wer zehn Mona­te vor dem regu­lä­ren Ren­ten­ein­tritts­al­ter in Ren­te geht, bezieht dem­nach 3 Pro­zent weni­ger Rente. 

Das geht auch mit 67 so wei­ter. Die Ren­ten­kür­zung bleibt lebens­lang bestehen. Der Plan nach dem Mot­to „Ich höre auf zu arbei­ten, die zwei Jah­re mit den paar Pro­zent weni­ger machen mir auch nichts aus“ funk­tio­niert lei­der nicht. Die Abschlä­ge zah­len Sie, solan­ge Sie Ren­te beziehen. 

Die neue Grund­ren­te zu bean­tra­gen ist doch sicher kompliziert

Wenn Sie das gedacht haben, haben Sie glück­li­cher­wei­se falsch gedacht. Der Grund­ge­dan­ke ist ver­ständ­lich, denn es ist eben ein­fach so, dass jemand, der in Deutsch­land Geld vom Staat haben möch­te, in der Regel um jede Men­ge kom­pli­zier­ten Papier­kram nicht herumkommt. 

Mit der Grund­ren­te hat die Regie­rung aber mal ein bür­ger­freund­li­ches Ver­fah­ren gewählt. Wenn Sie Ihre Ren­te bean­tra­gen, tau­schen die Finanz­be­hör­den und die Ren­ten­ver­si­che­rung auto­ma­tisch Daten aus. Wenn sich dar­aus ergibt, dass Sie Anspruch auf Grund­ren­te haben, erhal­ten Sie die­se auto­ma­tisch. Sie müs­sen die Grund­ren­te folg­lich nicht extra beantragen. 

Was ich durch Arbeit hin­zu­ver­die­ne, darf ich auch behalten

Wie­der falsch gedacht. Oder eher, mitt­ler­wei­le falsch gedacht, denn vor weni­gen Jah­ren war es auch noch so. Im Juli 2017 hat die deut­sche Regie­rung wohl ent­schie­den, dass erfah­re­ne rüs­ti­ge Rent­ner der Jugend die Arbeits­plät­ze weg­neh­men. Viel­leicht war die Begrün­dung eine ande­re, aber seit­dem dür­fen Rent­ner höchs­tens 6.300 Euro pro Jahr hinzuverdienen. 

Alles dar­über hin­aus wird zu 40 Pro­zent auf die Ren­te ange­rech­net. Im End­ef­fekt redu­ziert sich das Ein­kom­men so stark, dass es sich kaum lohnt, mehr zu arbei­ten, sodass für Rent­ner nur noch Mini­jobs inter­es­sant sind. 

Wenn ich eine Reha mache, kür­zen sie mir die Rente

Eine Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­me wirkt sich angeb­lich nega­tiv auf die Ren­te aus. Der Gedan­ke zwängt sich auf, denn wenn man zum Bei­spiel nach einem Burn­out ein paar Wochen lang eine psy­cho­so­ma­ti­sche Reha macht, ver­dient man kein Geld und wenn man kein Geld bekommt, zahlt man auch nicht in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein. 

Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men wer­den meis­tens über die deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung abge­wi­ckelt. Die­se ent­schei­det über den Antrag und über­nimmt die Kos­ten der Maß­nah­men. Der Pati­ent hat jedoch Anspruch auf Kran­ken­geld oder Über­gangs­geld. Abhän­gig von sei­nem vor­he­ri­gen Ein­kom­men bekommt er pro Kalen­der­tag einen bestimm­ten Betrag aus­ge­zahlt. Zusätz­lich wer­den Bei­trä­ge zur Ren­ten­ver­si­che­rung geleis­tet. Sie wür­den also wei­ter­hin Ren­ten­punk­te sammeln. 

Das Kal­kül dahin­ter ist ganz ein­fach. Natür­lich geht es der Kas­se offi­zi­ell auch um das leib­li­che und geis­ti­ge Wohl der Leis­tungs­be­zie­her. Aber eine erfolg­rei­che Reha­bi­li­ta­ti­on führt auch dazu, dass der Pati­ent anschlie­ßend gesund und wie­der arbeits­fä­hig ist. Gesun­de Men­schen kön­nen län­ger arbei­ten und ent­spre­chend län­ger Bei­trä­ge ein­zah­len. Wür­de die Ren­ten­ver­si­che­rung die Leis­tun­gen nicht erbrin­gen, wür­den vie­le Men­schen die es nötig haben kei­ne Reha machen und kaum Bei­trä­ge zahlen. 

Als Frau kann ich auch schon mit 60 in Ren­te gehen

Nun, das war ein­mal. Die­ser Irr­tum ist auch nur noch haupt­säch­lich bei Frau­en älte­ren Semes­ters prä­sent. Im Zuge der Gleich­be­rech­ti­gung wäre es auch eine Far­ce, wenn Män­ner gezwun­gen wären, sie­ben Jah­re län­ger zu arbei­ten als Frau­en. Davon ein­mal abge­se­hen: Eine Frau, die vor dem Jahr 1952 gebo­ren wur­de, konn­te tat­säch­lich mit 60 in Ren­te gehen. Rein rech­ne­risch betrach­tet sind die­se Frau­en mitt­ler­wei­le zu alt für die Ren­te ab 60. 

Aber auch damals war es nicht ein­fach so mög­lich, als Frau mit 60 Jah­ren in Ren­te zu gehen. Die Frau­en muss­ten min­des­tens 15 Jah­re lang ren­ten­ver­si­chert gewe­sen sein. Allein das war in den Zei­ten mit den mitt­ler­wei­le ver­al­te­ten Rol­len­bil­dern kei­ne Selbst­ver­ständ­lich­keit. Außer­dem muss­ten sie min­des­tens zehn Jah­re in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zah­len, nach­dem sie 40 Jah­re alt gewor­den sind. Auch das war kei­ne Selbst­ver­ständ­lich­keit. Wie Sie sehen, muss­ten Frau­en sich die­ses Pri­vi­leg in der Tat hart erar­bei­ten. Selbst damals stimm­te es nicht, dass eine Frau mit 60 ein­fach in den Ruhe­stand gehen konnte. 

Ich muss 15 Jah­re arbei­ten, um über­haupt Ren­te zu bekommen

Auch falsch. Woher die­ser Irr­tum kommt, lässt sich wahr­schein­lich nur noch schwer ermit­teln. Grund­le­gend besteht Ren­ten­an­spruch, wenn Sie min­des­tens fünf Jah­re lang ren­ten­ver­si­chert waren. Das bedeu­tet dabei nicht, dass Sie min­des­tens 5 Jah­re in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­ge­zahlt haben müssen. 

Sie kön­nen auch auf ande­re Art und Wei­se Ren­ten­punk­te sam­meln. Wenn Sie zum Bei­spiel ein Kind bekom­men und es daheim erzie­hen, kön­nen Sie bis zu drei Jah­re Ver­si­che­rungs­zeit bekom­men. Soll­ten Sie dann spä­ter noch ein Kind bekom­men, haben Sie Ihre fünf Jah­re bereits zusam­men und somit einen Anspruch auf Rentenzahlungen. 

Wit­wen­ren­te krie­gen eh nur Frauen

Die­ser Irr­tum basiert allein schon auf dem Wort. Natür­lich gibt es auch eine Wit­wer­ren­te für Män­ner. Wit­wen­ren­te bezieht sich von Namen her auf Frau­en. Das ist auch logisch, denn schon immer war die Lebens­er­war­tung von Frau­en höher als die von Män­nern. Es war eben so, dass meis­tens die Män­ner vor den Frau­en star­ben und sie als Wit­we zurück­ge­las­sen haben. Der Wit­wer war im All­tag ein­fach nicht so all­ge­gen­wär­tig wie die Wit­we. Beson­ders geprägt wur­de die­ser Begriff sicher­lich im Zwei­ten Welt­krieg, als die Zahl der Wit­wen auf­grund der vie­len Kriegs­to­ten in die Höhe geschnellt ist. 

Die Wit­wer­ren­te funk­tio­niert genau wie die Wit­wen­ren­te. Auch Ehe­män­ner haben Anspruch auf die­se Ren­te. Der Begriff wird im All­tag nur weni­ger gebraucht. Und ganz ehr­lich: Wit­wen­ren­te klingt doch bes­ser als Toter-Ehepartner-Rente. 

Die Ren­te mei­nes Part­ners wird auf mei­ne Ren­te angerechnet

Auch das ist falsch. Ihre Ren­te hat mit der Ihres Ehe­part­ners nichts zu tun. Wenn Sie bei­de viel in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­ge­zahlt haben, bekom­men Sie auch bei­de Ihren Anteil wie­der her­aus. Wenn Ihr Ehe­part­ner eine rela­tiv hohe Ren­te bekommt ist das für die Berech­nung Ihrer Ren­te nicht rele­vant. Sie haben sich Ihre Ren­te ver­dient und bekom­men sie auch ent­spre­chend aus­ge­zahlt. Die Ren­te Ihres Ehe­part­ners schmä­lert Ihre eige­nen Ren­ten­an­sprü­che nicht. 

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