Eine private Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung. Sie bietet Schutz vor finanziellen Nachteilen bei Krankheit bzw. krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Arbeitnehmer haben gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) „bis zur Dauer von sechs Wochen“ Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Durch den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung erhalten Arbeitnehmer auch bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit einen finanziellen Ausgleich (sog. Krankentagegeld) bis zur Höhe ihres Nettoeinkommens.
Gerade für Selbstständige, die keine Entgeltfortzahlung erhalten, ist eine Krankentagegeldversicherung von besonderer Bedeutung.
Durch die Wahl einer geeigneten Karenzzeit, beispielsweise von 42 Tagen, bis zu der die Versicherung keine Leistungen erbringen muss, hat der Versicherte die Möglichkeit, nur das Risiko einer längeren Arbeitsunfähigkeit abzusichern. Das Risiko Verdienstausfall kann so zu vergleichsweise günstigen Beiträgen abgesichert werden.
Doppelpack von Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsschutz garantiert nicht 100 % Sicherheit
Auch bei einem scheinbar kompletten Versicherungsschutz kann sich kein Versicherter in völliger Sicherheit wiegen. So reichen eine Krankentagegeld- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht immer aus, um bei einer längeren Krankheit finanziell gut über die Runden zu kommen. Zwischen beiden Versicherungen können ungeahnte Lücken entstehen.
Grundsätzlich sollte eine BU-Versicherung für jeden Berufstätigen Pflicht sein. Sie zahlt dann, wenn jemand aufgrund einer ärztlichen Diagnose nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Eine Krankentagegeldversicherung zahlt (ebenfalls im Krankheitsfall) meistens ab der 6. Woche, also nach Wegfall der sechswöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Selbständige können sie auch schon für einen früheren Zahlungsbeginn abschließen – bei ihnen gibt es ja keinen Arbeitgeber, der den Lohn weiterzahlt.
Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich oft Zeit
Wer krank wird und eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, erhält ab dem vereinbarten Zeitpunkt Geld. Entpuppt sich die Krankheit aber als Auslöser für eine Berufsunfähigkeit, kann es eng werden. Sobald die Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, stellt die Krankentagegeldversicherung normalerweise ihre Zahlungen ein. In der Regel sollte nun die BU-Versicherung zum Zuge kommen. Die aber lässt sich häufig Zeit: Manchmal sind Wartezeiten vereinbart, manchmal schaltet sie erst einmal einen Gutachter zur Überprüfung der Berufsunfähigkeit ein. So kann ein Vakuum von mehreren Tagen, Wochen oder sogar Monaten entstehen, in denen kein Geld fließt. Für viele Versicherte bedeutet das eine finanzielle Katastrophe – zumal sie sich durch ihre Doppelversicherung gerade vor einem solchen Szenario schützen wollten.
Kein Krankentagegeld bei Berufsunfähigkeit
Manchmal tritt noch ein weiteres Problem hinzu: Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankentagegeldversicherung definieren „Berufsunfähigkeit“ zuweilen unterschiedlich. In alten BU-Policen finden sich immer wieder Klauseln zur abstrakten Verweisung. In diesem Fall kann der BU-Anbieter einen Kunden zunächst auf andere Tätigkeiten verweisen, bevor er Leistungen auszahlt – unabhängig davon, ob der Kunde tatsächlich einen Job findet. Die Krankentagegeldversicherung leistet dann allerdings keine Zahlungen mehr, da sie sich auf vorübergehende Berufshindernisse beschränkt. Auch in diesem Fall kann sich eine dauerhafte Lücke auftun.
Was tun?
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einige Tipps beherzigen. So minimiert er das Risiko einer unliebsamen Überraschung. Kunden sollten Folgendes beachten:
- Wer für längere Zeit krank wird und mit einer Berufsunfähigkeit rechnen muss, sollte vorbeugend bereits Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. Ein solcher Antrag kann später problemlos zurückgezogen werden, falls sich die gesundheitliche Situation bessert.
- Keinesfalls sollte man den Übergang zwischen Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung künstlich herauszögern – etwa weil man so lange wie möglich von den meist höheren Leistungen der Krankentagegeldversicherung profitieren möchte. Manchmal müssen Kunden sogar das Krankentagegeld für den Zeitraum zurückzahlen, für den sie (rückwirkend) BU-Leistungen erhalten haben.
- Die BU-Police sollte eine Nachversicherungsgarantie enthalten – so ist man auch bei persönlichen Veränderungen immer ausreichend abgesichert.
Experten geben gerne weitere Tipps und helfen beim Abschluss der richtigen Policen.
Auch Doppelschutz durch Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung schützt nicht immer
Wer sich für den Fall einer Krankheit materiell absichern will, kann sowohl eine Krankentagegeldversicherung als auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Ein solcher Schutz scheint perfekt zu sein. Aber Vorsicht: In manchen Fällen können Deckungslücken entstehen. Eine Gefahr, die man kennen sollte.
Das Problem besteht meist dann, wenn sich erwartete Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verzögern. Das kommt häufig vor, da die Anbieter jeden BU-Fall erst einmal gründlich prüfen. Die dadurch entstehende Wartezeit ist schon so manchem zum Verhängnis geworden, der sich in trügerischer Sicherheit wähnte. Das musste auch ein selbständiger PR-Berater erfahren, der sich zu spät um die Dinge kümmerte.
Depression? Ich doch nicht!
Der Mittvierziger hatte vom Arzt eine schwere Depression bescheinigt bekommen. Der Patient wollte allerdings die Krankheit nicht wahrhaben: Er unternahm nichts. Zunächst ging alles gut: Er erhielt Krankentagegeld. Dann flatterte aber eine Mitteilung ins Haus, dass die Zahlungen nach drei Monaten eingestellt würden. Grund: ein ärztliches Gutachten, das eine Berufsunfähigkeit bescheinigte. Bei einem nahtlosen Übergang wäre das für den PR-Berater alles kein Problem gewesen; die Berufsunfähigkeitsversicherung aber zahlte nicht sofort. So entstand eine Deckungslücke, an welcher der Selbständige kräftig zu knabbern hatte.
Vorsorglich Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen
Experten empfehlen deshalb: Wer sowohl Krankentagegeld- als auch BU-Versicherungbesitzt, sollte bei drohender Berufsunfähigkeit vorsorglich BU-Leistungen beantragen. Sollte sich der Gesundheitszustand bessern, so kann der Antrag immer noch zurückgenommen werden. Der Vorteil: Der Kunde verliert keine Zeit, wenn tatsächlich Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Der BU-Versicherer hat dann bereits seine Arbeit aufgenommen und beispielsweise einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt.
Auch der oft höhere Betrag aus der Krankentagegeldversicherung sollte keinen dazu verleiten, diese über Gebühr zu strapazieren. Sollte nachträglich eine Berufsunfähigkeit anerkannt werden, müssen eventuelle Doppelzahlungen zurückgezahlt werden. Das kann schwierig werden, wenn das Krankentagegeld bereits ausgegeben wurde.
Krankentagegeldversicherung ist für viele vorteilhaft
Der Kunde sollte auch beachten, dass per definitionem eine Krankentagegeldversicherung einspringt, wenn aufgrund von Krankheit eine vorübergehende Unfähigkeit zur Berufsausübung vorliegt. Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit leistet dann die BU-Versicherung. Diese sollte bei jedem Berufstätigen ohnehin im Bestand sein. Krankentagegeldpolicen werden dagegen vor allem für Selbständige und Freiberufler empfohlen.
Allerdings kann eine solche Police auch für gut verdienende Angestellte interessant sein, die privat krankenversichert sind. Sie erhalten in der Regel kein Krankengeld, wenn die sechswöchige Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber wegfällt. In diesem Fall ist eine Krankentagegeldversicherung also eine sinnvolle Ergänzung.
Ob BU oder Krankentagegeld: In jedem Fall ist vor einem Vertragsabschluss die Beratung durch unabhängige Experten sinnvoll. Wer zunächst Angebote vergleicht und dann den Rat von Fachleuten hinzuzieht, steht auf der sicheren Seite.
Berufsunfähigkeitsrente sofort nach dem Krankentagegeld
Kein Tag ohne Absicherung ist die Devise. Im besten Falle zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung gleich im Anschluss an eine Krankentagegeldversicherung. Die Stiftung Warentest beleuchtet Vor- und Nachteile.
Voraussetzung für einen reibungslosen Übergang von Krankentagegeld in eine Berufsunfähigkeitsrente ist, dass in beiden Verträgen der Begriff der Berufsunfähigkeit gleich definiert wird. Denn die Leistungspflicht einer Versicherung endet nach Angaben der Stiftung Warentest üblicherweise mit einer Berufsunfähigkeit. Ist diese im Sinne des Krankentagegeldvertrags eingetreten, nicht jedoch im Sinne einer Berufsunfähigkeitsversicherung, dann entsteht eine gefährliche Finanzlücke.
Ohne Finanzlücke Berufsunfähigkeitsrente kassieren
Schon vor Jahren wies die Zeitschrift Finanztest auf die Wichtigkeit dieser Egalisierung hin. Seinerzeit haben die Hallesche Nationale in Stuttgart und die Alte Leipziger in Oberursel beide Versicherungen aufeinander abgestimmt. Damit ist der große Vorteil verbunden, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit die BU-Versicherung sofort eine Berufsunfähigkeitsrente zahlt, wenn die Krankentagegeldversicherung ihre Leistungen einstellt.
Finanztest: Verpflichtende Kombi-Versicherung ist Nachteil
Nach Angaben der Stiftung Warentest sind damit aber auch Nachteile verbunden. Denn es müssen zwei Bedingungen für die Angleichung der Versicherungen erfüllt werden: Zum einen muss eine Berufsunfähigkeitsrente von mindestens 1200 Euro vereinbart worden sein. Und zum anderen muss die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Kapital bildenden Versicherung kombiniert werden. Das ist keineswegs uneingeschränkt zu empfehlen. Denn Versicherungen dieser Art werden nicht selten vorzeitig gekündigt. Und in diesem Falle gälte das dann auch für das Kombinationsprodukt: die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Krankengeld
Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer haben bei Arbeitsunfähigkeit (nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber) Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Ein Anspruch besteht auch bei der Pflege eines kranken Kindes unter zwölf Jahren, soweit keine andere Person im Haushalt die Pflege übernehmen kann. Die Grundregelungen sind in §§ 44–51 SGB V festgelegt.
Das Krankengeld beträgt 70% des Brutto‑, maximal jedoch 90% des Nettogehalts. Der Höchstbetrag richtet sich zusätzlich nach der Beitragsbemessungsgrenze. Aufgrund der Einschränkungen entsteht für Kranke häufig eine Versorgungslücke, die sie durch eine private Krankentagegeld-Versicherung decken können.
Selbstständige haben in der Regel keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Krankengeld. Für sie ist eine private Krankentagegeld-Versicherung daher besonders empfehlenswert.
Freiwillig versicherte Selbständige können gesetzliches und privates Krankengeld beanspruchen
Nicht ohne Grund ist das gesetzliche Krankengeld für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer Pflicht. Es sichert 70 Prozent des Bruttoeinkommens ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Wer als Selbständiger freiwillig gesetzlich versichert ist, muss sich selbst darum kümmern. Dabei hat er die Wahl: Mitversicherung von Krankengeld bei seiner Kasse oder eine private Krankentagegeldversicherung. Alternativ geht auch beides zusammen.
Manche Selbständigen neigen dazu, mögliche Zukunftsprobleme kleinzureden. „Mir wird schon nichts passieren“, ist ein gerne geäußerter Satz. Doch bereits ein Sportunfall können böse Folgen haben und eine lange Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Wer – zum Beispiel als Architekt – projektorientiert arbeitet, erhält vielleicht noch für ein oder zwei Monate Honorare für beendete Projekte.
Wer aber vom Tagesgeschäft lebt, zum Beispiel als Händler, Taxifahrer oder Fahrradkurierfahrer, muss sofort an seine Rücklagen ran. Sind die eher bescheiden, benötigt er besonders dringend eine Absicherung für den Krankheitsfall.
Krankengeld à la carte
In der PKV versicherte Selbständige sind auf private Krankentagegeldversicherungen angewiesen. Wer hingegen gesetzlich versichert ist, hat Wahlmöglichkeiten und kann Varianten kombinieren:
- Erste Möglichkeit: Der Versicherte gibt bei seiner Krankenkasse eine Wahlerklärungab. Er zahlt dann 15,5 Prozent (statt den ermäßigten Satz von 14,9 Prozent) und hat dafür ab dem 43. Krankheitstag Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Das lohnt sich vor allem für Gering- und Mittelverdiener: Verdienen sie unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (47.250 Euro/Jahr), so stehen ihnen volle 70 Prozent des Bruttoeinkommens zu. Für Gutverdiener bietet diese Variante zumindest einen preisgünstigen Basisschutz.
- Zweite Möglichkeit: Die Krankenkassen bieten Wahltarife an. Deren Leistung beginnt beispielsweise bereits am 15. oder 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Ältere zahlen nicht mehr als Jüngere; außerdem dürfen die Kassen niemanden wegen Vorerkrankungen ablehnen. Kassen können allerdings ein Höchstalter für die Aufnahme festsetzen.
Besonders günstige Tarife existieren für Künstler und Publizisten. Das Gesetz regelt zudem, dass bei ihnen der Anspruch auf Krankengeld spätestens mit dem 15. Krankheitstag beginnen muss. - Die dritte Möglichkeit sind private Krankentagegeldtarife. Sie eignen sich am ehesten für Spitzenverdiener, denen die gedeckelten Kassenleistungen nicht ausreichen. Als Nettoeinkommen werden oft 70 bis 80 Prozent des Gewinns zugrunde gelegt. Das ist in der Regel günstiger als die Berechnungsgrundlage „Einkommen nach Steuern“, da hohe Sonderausgaben zuweilen das Ergebnis drücken.
Leistungen und Beiträge von gesetzlichem und privatem Kranken(tage)geld
Gesetzliches Krankengeld (bei abgegebener Wahlerklärung) | Privates Krankentagegeld für gesetzlich Krankenversicherte | |
---|---|---|
Höhe der Leistung | Bruttokrankengeld: 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal 2.756,25 Euro/Monat. Nettokrankengeld: |
Vertraglich vereinbarter Tagessatz; alle erhaltenen Kranken(tage)gelder zusammen dürfen maximal das Nettoeinkommen erreichen. |
Beginn der Leistung | Anspruch ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. | Vertragliche Vereinbarung, zum Beispiel ab dem 15., 29. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. |
Dauer der Leistung | Maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit. | Gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit. |
Leistung bei eintretender Berufsunfähigkeit | Neue Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrentemindert Krankengeld um den Betrag der Rente. | Nach Eintritt von Berufsunfähigkeit maximal 3 oder 6 Monate Krankengeld. |
Beitrag | Allgemeiner Beitragssatz von 15,5 Prozent (statt 14,9 Prozent), maximal 23,63 Euro/Monat. | Abhängig von Höhe des Tagessatzes, Leistungsbeginn, Eintrittsalter, Gesundheitszustand und manchmal Beruf. |
Beitrag während des Leistungsbezugs | Kein Krankenversicherungsbeitrag auf das Bruttokrankengeld. | Beitrag muss auch während des Leistungsbezugs gezahlt werden. |
Kündigung durch den Versicherten | Mindestens drei Jahre Bindung an Wahlerklärung. | Kündigung möglich zum Ende jedes Versicherungsjahres (3 Monate Kündigungsfrist). |
Kündigung durch Krankenkasse/Versicherer | Nicht möglich. | Viele Versicherer behalten sich das Recht vor, innerhalb der ersten drei Vertragsjahre jeweils zum Ende eines Jahres zu kündigen (3 Monate Kündigungsfrist). |
* Die Angaben beziehen sich auf freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige. |
Selbständige mit Miniverdienst sind benachteiligt
Wer als Wenigverdiener das Krankengeld der Kassen wählt, muss eine bittere Pille schlucken: Kraft Gesetzes legen die Kassen ein fiktives Monatseinkommen von 2.021,25 Euro fest, für das freiwillig Versicherte Beiträge bezahlen müssen – selbst wenn das tatsächliche Einkommen vielleicht nur 800 Euro beträgt.
Nur in wenigen Ausnahmefällen lassen sich die Kassen auf einen niedrigeren Satz von 1.347,50 Euro ein – aber selbst der kann noch über dem realen Einkommen liegen.Gleichwohl erhalten Geringverdiener – und das ist das wirklich Bittere – nur die Leistungen für ihr tatsächliches Einkommen.
Fazit: Auch Selbständige sind nicht gegen Krankheiten oder Unfälle resistent. Sie tun deshalb gut daran, sich frühzeitig und umfassend zu informieren.
Finanztest-Vergleich:
Gute Krankentagegeld-Versicherung für kleines Geld
Nicht für jeden ist eine private Krankentagegeld-Versicherung notwendig. Oft ist sie aber sinnvoll. Wer beispielsweise gut verdient und krank wird, kann damit die Lücke zwischen dem gewohnten Einkommen und dem gesetzlichen Krankengeld schließen. Die Zeitschrift Finanztest hat aktuelle Angebote einem Vergleich unterzogen.
Viele Arbeitnehmer müssen sich finanziell zunächst wenig Sorgen machen, wenn sie krank werden: Während der ersten 42 Tage haben sie Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Danach schließt sich das gesetzliche Krankengeld ihrer Kasse an. Dieses ist allerdings begrenzt: Zurzeit beträgt das Krankengeld maximal 2.756,25 Euro monatlich.
Beiträge zur gesetzlichen Pflege‑, Renten und Arbeitslosenversicherung werden noch abgezogen, so dass am Ende nur etwa 2.426 Euro übrig bleiben. Eine private Krankentagegeld-Versicherung kann helfen, entstehende Lücken zu schließen.
Lücke zwischen Krankengeld und Verdienstausfall schließen
Etwa jeder zweite Arbeitsunfähigkeitstag ist durch lange Krankheiten bedingt. Das sagt die Statistik. Für Arbeitnehmer und Selbstständige bedeutet das: Sie sollten sich vergewissern, dass für diesen Fall vorgesorgt ist. Vor allem Gutverdiener mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 4.000 Euro im Monat sollten Sorge tragen, die entstehende Lücke zwischen gesetzlichem Krankengeld und Verdienstausfall aufzufüllen – am besten bis zum Nettoeinkommen.
Dann geraten sie nicht in finanzielle Schieflage, wenn sie einmal lange Zeit krank werden. Das Thema betrifft vor allem Berufstätige, die hohe regelmäßige Abzahlungen leisten, zum Beispiel für Immobilienkredite oder andere laufende Verpflichtungen.
Unbegrenzt ist allerdings auch die private Absicherung nicht: Die Versicherer erlauben den Ausgleich der Lücke maximal bis zum tatsächlichen Verdienstausfall. Ein höheres Krankentagegeld ist nicht versicherbar.
Selbstständige benötigen frühen Ersatz für Einkommensausfall
Für Selbstständige und Freiberufler existieren besondere Regelungen. Sind sie gesetzlich versichert, können sie beantragen, bereits ab dem 43. Krankheitstag gesetzliches Krankengeld zu erhalten. Für diese Option zahlen sie 15,5 Prozent statt der sonst üblichen 14,9 Prozent Krankenkassenbeitrag. Obere Grenze ist die Beitragsbemessungsgrenze, so dass monatlich maximal 23,63 Euro zu zahlen sind.
Problematisch ist die Zeit bis zum 43. Krankheitstag, da es keinen zahlenden Arbeitgeber gibt. Private Krankentagegeld-Versicherungen springen ein, zum Beispiel ab dem 7., 15. oder 22. Krankheitstag. Alternativ können Selbstständige auf das gesetzliche Krankengeld verzichten und direkt einen kompletten privaten Schutz abschließen. So dürfen sie schon nach wenigen Krankheitswochen den vollen Verdienstausfall beanspruchen. Finanztest ermittelte beim Vergleich guter Tarife Monatsbeiträge zwischen 57 und 85 Euro.
Tipp: Selbstständige sollten beim Vertrag darauf achten, dass für die Berechnung des Nettoeinkommens nicht das Einkommen nach Steuern herangezogen wird. Denn Sonderausgaben können die Einkünfte stark schmälern. Besser sind Vereinbarungen, die das Nettoeinkommen als 70 oder 80 Prozent des Gewinns vor Steuern definieren.
Finanztest-Vergleich: gute Krankentagegeld-Versicherung ab 8 Euro monatlich
Ein Vergleich der Zeitschrift Finanztest beweist: Gute Tarife müssen nicht teuer sein. Untersucht wurden drei Modellkunden (jeweils 32 Jahre alt), die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und ein privates Krankentagegeld wünschen. Alle genannten „guten“ Tarife kosten monatlich zwischen 8 und 10 Euro.
- Kunde 1: Arbeitnehmer, verheiratet, 2 Kinder, Bruttoeinkommen 5.000 Euro monatlich, Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Beste Tarife:
- HUK-Coburg (Tarif KT6/30),
- Pax-Familienfürsorge (Tarif T43/30) und
- Bayerische Beamtenkrankenkasse (Tarif TA43/30).
- Kunde 2: Freiberuflicher Ingenieur, verheiratet, 1 Kind, Einkommen vor Steuern 50.000 Euro jährlich, kein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld vereinbart. Es wurden Tarife untersucht, die ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit 130 Euro Krankentagegeld bieten. Die Testsieger:
- Bayerische Beamtenkrankenkasse (Tarif TAF22/130, Monatsbeitrag 57 Euro, als einziger Tarif „sehr gut“),
- HUK-Coburg (Tarif KT3/130, Monatsbeitrag 75 Euro),
- Pax-Familienfürsorge (Tarif T22/130, Monatsbeitrag 80 Euro und
- Alte Oldenburger (Tarif KTS3/130, Monatsbeitrag 85 Euro).
- Kunde 3: Ingenieur (freiberuflich), verheiratet, 1 Kind, Einkommen vor Steuern 50.000 Euro jährlich, Anspruch auf gesetzliches Krankengeld vereinbart: Im Vergleich standen Tarife, die im Krankheitsfall 40 Euro ab dem 15. Tag bieten.
- Das einzige „Sehr gut“ schaffte auch hier die Bayerische Beamtenkrankenkasse, mit den Tarif TAF15/40 (Monatsbeitrag 26 Euro).
Vier Versicherer erzielten ein „Gut“: - Alte Oldenburger (Tarif KTS 2/40, Monatsbeitrag 35 Euro),
- Provinzial Hannover (KTG-S 2/40, Monatsbeitrag 36 Euro),
- HUK-Coburg (KT2/40, Monatsbeitrag 37 Euro) und
- Pax-Familienfürsorge (T15/40, Monatsbeitrag 39 Euro).
- Das einzige „Sehr gut“ schaffte auch hier die Bayerische Beamtenkrankenkasse, mit den Tarif TAF15/40 (Monatsbeitrag 26 Euro).
Für Verbraucher stellen solche Testergebnisse wichtige Grundlagen für ihre Entscheidung dar. Zusätzlich sollten sie sich bei mehreren Versicherern individuelle Vergleichsangebote einholen und sich am besten von einem unabhängigen Experten beraten lassen.
Krankengeld: Diese Leistungen deckt die PKV ab
Das Krankengeld sichert Leistungen im Falle einer langen Krankheit. Für Arbeitnehmer und Selbstständige sind Krankengeld-Leistungen sinnvoll, Beamte benötigen sie nicht.
Arbeitnehmer profitieren von Krankengeld-Leistungen, wenn sie bei einer langen Krankheit nach Ende der Lohnfortzahlung noch nicht arbeitsfähig sind. Da bei Selbstständigen der Verdienstausfall sofort zum Tragen kommt, sollte bei ihnen die Zahlung des Krankengeldes schon früher einsetzen. Beamte erhalten ihre Bezüge auch bei längerer Dienstunfähigkeit weiterhin, daher benötigen sie diesen Schutz nicht.
Krankengeld-Leistungen
In den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengeld erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, für maximal 78 Wochen. In der privaten Krankenversicherungkann die Karenzzeit (Zahl der leistungsfreien Tage von Beginn der Arbeitsunfähigkeit) hingegen frei vereinbart werden.
Gesetzliche Krankenkassen zahlen Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Brutto- bzw. maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens, jedoch nicht mehr als 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Seit 2006 wird zur Finanzierung des Krankengeldes ein Sonderbeitrag von 0,5% des Bruttoeinkommens erhoben. In der privaten Krankenversicherung ist ein Krankengeld bis zur Höhe des Nettoeinkommens zuzüglich Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge möglich.