Eine Krankenversicherung trägt die Kosten für medizinische Behandlung sowie für Arznei‑, Heil- und Hilfsmittel. In Deutschland ist die Krankenversicherung Teil des Gesundheits- und Sozialsystems.
Seit 2009 existiert in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht: Personen, die nicht ohnehin in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Pflichtmitglied sind, müssen
- entweder als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten
- oder ein Vertragsverhältnis mit einer privaten Krankenversicherung eingehen.
Die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben in der Regel alle Beamten und Selbstständigen. Auch Studenten und gut verdienende Angestellte, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, können zwischen beiden Systemen wählen.
Zusatzversicherungen wie die Krankenhaus‑, Zahnzusatz- oder Auslandskrankenversicherung stehen hingegen allen Personengruppen offen. Sie bieten Versicherten die Möglichkeit, Lücken in ihrem bestehenden Versicherungsschutz gezielt abzusichern. Ein Krankenkassenvergleich lohnt sich in jedem Fall.