Eine Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeit, bei der der erlernte oder zuletzt ausgeübte Beruf berücksichtigt wird, wird eine Erwerbsunfähigkeit nur attestiert, wenn Betroffene dem Arbeitsmarkt gar nicht mehr oder nur noch in geringem Maße zur Verfügung stehen.
Zur Absicherung des Risikos einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit bieten private Versicherer entsprechende Policen an. Diese gewinnen zunehmend an Bedeutung, seit die gesetzliche Rentenversicherung (seit 2001) nur noch die Rente wegen voller oder teilweise Erwerbsminderung (§43 SGB VI) vorsieht.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet finanziellen Schutz vor dem Risiko, aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben auszuscheiden zu müssen.
Versicherte erhalten eine Erwerbsunfähigkeitsrente in vereinbarter Höhe, wenn sie aufgrund ihres Gesundheitszustands keiner (auch branchenfremden) Tätigkeit mehr nachgehen können und diese Erwerbsunfähigkeit durch ein ärztliches Gutachten festgestellt wird. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die den erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf berücksichtigt (Stichwort „abstrakte Verweisung“).
Interessant ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung vor allem für Personen, die einer besonderen Risikogruppe angehören (z.B. Zimmerer, Straßen- oder Waldarbeiter) und daher häufig keinen Versicherer finden, der ihnen Berufsunfähigkeitsschutz gewährt.