Die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet eine monatliche Rentenzahlung, wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig wird. Höhe und Dauer der Zahlung werden vertraglich vereinbart. Die Dienstunfähigkeit wird vom Dienstherrn aufgrund beamtenrechtlicher Regelungen ausgesprochen.
Vor allem für junge Beamte ist eine private Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig, da sie im Falle einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit keine oder nur geringe Leistungen vom Staat erhalten. Für langjährig Beamtete kann die Police eine zusätzliche Absicherung sein, um den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können.
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Beamte darauf achten, dass der Vertrag die sogenannte Beamtenklausel (auch Dienstunfähigkeitsklausel) enthält. In diesem Fall leistet der Versicherer ohne weitere Prüfung, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit anerkennt.
Glossar: Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung, wer braucht sie?
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) für Beamte und Soldaten. Staatsdiener sind „dienstunfähig“, wenn körperlicher Zustand oder Krankheit die Ausübung des Berufes auf Dauer verhindern. Eine “DU-Versicherung” zahlt in diesem Fall eine Rente in vereinbarter Höhe.
Setzt die Versicherungspolice den Ausdruck „Dienstunfähig“ gleich mit „Berufsunfähig“, dann nennen Fachleute das “Dienstunfähigkeitsklausel”: Der Versicherer kann den Beamten dann nicht auf eine andere Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes verweisen.
Eine „echte DU-Klausel“ beinhaltet zwei Elemente:
- Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit und
- Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit.
Fehlt der zweite Teil, genießen nur Beamte auf Lebenszeit den vollständigen Schutz. Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe bleiben ausgeschlossen, da der Dienstherr sie im Falle von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand „entlässt“, nicht „versetzt“.
Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig?
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung eignet sich für Beamte, die ihren Lebensstandard für den Fall sichern möchten, dass sie dienstunfähig werden. Besonders wichtig ist sie für Beamte auf Probe oder auf Widerruf. Denn der Staat entlässt sie im DU-Fall aus dem Dienst. Zugleich sorgt er zwar für die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, gewährt aber keine Versorgungsbezüge. Ohne DU-Versicherung entstehen große finanzielle Lücken. Beamte auf Probe erhalten bei einem Dienstunfall geringe Versorgungsleistungen. Diese reichen in der Regel nicht für den Lebensunterhalt aus.
Jüngere Beamte auf Lebenszeit erwerben erst nach fünf Jahren Dienstzeit einen Anspruch auf Ruhegehalt. Eine DU-Versicherung ist für sie sinnvoll. Die Versicherungsleistungen sollten in den ersten fünf Jahren besonders hoch sein, um einen ausreichenden Schutz zu bieten.
Welche Besonderheiten gelten für Soldaten?
Bescheinigt der Truppenarzt eine Dienstunfähigkeit, versetzt der Dienstherr allenfalls Berufssoldaten in den Ruhestand. Zeitsoldaten werden entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Freiwillig Wehrdienstleistende sind ohnehin gesetzlich rentenversichert und können lediglich eine Erwerbsminderungsrentebeantragen.
Einige Versicherer setzen den Status „Soldat“ gleich mit dem Beamtenstatus. Das ist wichtig für die Gültigkeit einer DU-Klausel.
Worauf sollten Beamte bei Polizei, Justiz oder Feuerwehr achten?
Vollzugsbeamte können in der Regel nur „beschränkt dienstunfähig“ werden. Sie müssen verstärkt damit rechnen, dass der Arbeitgeber sie auf einen anderen Posten versetzt. Nur wenige Dienstunfähigkeitsversicherungen bieten eine besondere Klausel für diesen Fall.
Das Dienstunfähigkeitsrisiko ist für Polizisten und Feuerwehrleute besonders hoch, da sie oft Leib und Leben riskieren. Sie sollten schon in jungen Jahren einen ausreichenden Schutz abschließen, um den Lebensstandard langfristig zu sichern.
Was sollte eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung beinhalten?
Eine DU-Versicherung enthält im Idealfall die folgenden Merkmale:
- echte DU-Klausel,
- verkürzter Prognosezeitraum (sechs Monate),
- Verzicht auf abstrakte Verweisung,
- Versicherungsschutz bis zum Pensionsalter,
- Nachversicherungsgarantien,
- Leistungen auch bei begrenzter Dienstunfähigkeit (unter 50 Prozent) und
- Leistungen auch bei beschränkter Dienstunfähigkeit (wichtig im Vollzugsdienst).
Eigenständige Dienstunfähigkeitsversicherung für junge Lehrer und Staatsdiener am preiswertesten
Staatsbedienstete sind zu Laufbahnbeginn durch ihren Dienstherrn nicht gegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit abgesichert. Versicherer bieten daher spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen für Beamte und Lehrer an. Am preiswertesten ist eine eigenständige BU-Police oder die BU als Ergänzung zur Risikolebensversicherung. Teurer sind Kombi-Produkte, die zur Versicherung eine Geldanlage bieten.
Die „Geld und Verbraucher Interessenvereinigung“ (GVI) hat unterschiedliche Modelle der Dienstunfähigkeitsversicherung einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen. Ergebnis: Viele kombinierte Versicherungsprodukte sind ungeeignet, zum Beispiel Policen mit kombinierten Kapitallebens- oder Rentenversicherungen. „Trennen Sie Geldanlage und Versicherung“, empfiehlt Siegfried Karle von der Interessenvereinigung. Sein Argument: Angesichts doppelter Provisions- und Beitragskosten werde am Leistungsumfang der BUgespart. Gerade Berufsanfänger sind jedoch auf ausreichende Rentenhöhe und Leistungsdauer angewiesen.
Ruhegeld bei Dienstunfähigkeit erst ab fünf Jahren im Beruf
Karle hat für die GVI Policen von jungen Beamten und Lehrern überprüft. Sein Fazit: „Beim Abschluss von Kombiprodukten werden viel zu niedrige Dienstunfähigkeitsrenten bzw. zu kurze Versicherungs- und Leistungsdauern vereinbart.“ Kombiprodukte nutzten daher eher den Versicherungsvertretern, die hohe Provisionen dafür kassierten, kritisiert Karle.
Für junge Lehrer und Staatsbedienstete, die zunächst Beamte auf Probe oder Widerruf sind, können schlechte BU-Konditionen fatale Folgen haben: Ihnen steht erst nach fünf Jahren im Beruf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit zu. Nur bei einem Dienstunfall gilt die fünfjährige Wartezeit nicht.
BU oder Spezialpolice für Beamte und Lehrer zu Dienstbeginn
Ohne die Hilfe ihres Dienstherrn sind Berufsanfänger mit Beamtenstatus allein auf die BU-Rente oder ggf. auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen. Die GVI rät jungen Lehrern und anderen Staatsbediensteten deshalb zu einer eigenständigen BU mit
- ausreichender Höhe der vereinbaren Dienstunfähigkeitsrente,
- Leistungsdauer mindestens bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter,
- Versicherungsdauer mindestens bis zum Ende der fünfjährigen Wartezeit sowie
- Option zur Anpassung der Konditionen nach Ruhegeldanspruch.
Für geeignet hält die GVI außerdem Spezialpolicen, die manche Versicherer als Dienstunfähigkeitsversicherung für junge Beamte und Lehrer anbieten. Eine Alternative dazu kann die BU als Zusatz zur Risikolebensversicherung sein.
Konditionen der Dienstunfähigkeitsversicherung anpassen
Nach Ablauf der fünfjährigen Wartezeit ändert sich für Lehrer und andere Staatsbedienstete die Situation, sobald sie Beamte auf Lebenszeit geworden sind: Im Falle der Dienstunfähigkeit haben sie nun Anspruch auf ein staatliches Ruhegeld. Mindestens 1.400 Euro zahlt ihnen der Dienstherr im Monat. Für Beamte mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung bedeutet das: Die Versicherungskonditionen sollten der Versorgungsverbesserung angepasst und die BU bei Bedarf in ihrem Leistungsumfang reduziert werden.