Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Betriebsrente
Umfragen bringen es immer wieder an den Tag: Viele Beschäftigte kennen ihren gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge nicht. Dabei werden zahlreiche Angebote der Betriebsrente staatlich gefördert. Vorsorge & Finanzen informiert über die verschiedenen Varianten.
Die Betriebsrente wird häufig als Direktversicherung angeboten, die Arbeitgeber individuell für ihre Beschäftigten abschließen. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Direktzusage, mit der vor allem Großunternehmen ihren Mitarbeitern eine bestimmte Betriebsrente aus Firmenmitteln gewähren. Daneben existieren weitere Formen wie Unterstützungskassen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Als Arbeitnehmer haben Sie zwar keinen Anspruch auf die ein oder andere Variante, wohl aber auf eine Form der Betriebsrente. Ihre Vorteile: Die vom Betrieb organisierten Sparverträge bieten meist relativ niedrige Kosten und eine ordentliche Rendite. Steuerliche Vorteile ergeben sich dadurch, dass Teile des Gehaltes direkt (steuerfrei) in eine geförderte Betriebsrente umgeleitet werden. Diese so genannte „Entgeltumwandlung“ ist für viele sehr attraktiv.